Vergütung bei Coronaimpfung: Einigung im Norden, Lauterbach bittet zum Rapport

Berlin – Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat sich darüber enttäuscht gezeigt, dass Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) sich bisher in fast allen Regionen nicht auf eine Vergütung für Coronaimpfungen einigen konnten. Nur in Schleswig-Holstein konnte eine Einigung erzielt werden, teilte die Kassenärztliche Vereinigung des Landes mit.
Hintergrund ist, dass der Bund ab dem 8. April nur noch die Coronaimpfstoffe finanziert, nicht aber die Impfleistungen durch die Ärzte selbst. Diese soll ab dem Datum in der Regelversorgung stattfinden und im Kollektivvertrag entsprechend abgegolten werden.
Der Minister betonte, die Verhandlungspartner hätten sich nicht auf einen Preis für die Impfung innerhalb der Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einigen können. Weil er nicht wolle, dass es zu einer Impflücke komme, habe er die Partner der Selbstverwaltung daher „zum Gespräch gebeten“.
Es müsse eine übergangslose Lösung ohne Selbstzahler geben. Denn ohne eine Regelung bezahlen Patientinnen und Patienten die Impfung ab dem 8. April nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und reichen die Rechnung dann bei ihrer Krankenkasse ein.
„Dass man sich in einer solchen zentralen Frage, die ja schon lange Zeit anstand, nicht einigen konnte, habe ich mit einer gewissen Enttäuschung wahrgenommen und daher habe ich das Gespräch jetzt auch veranlasst. Der Minister betonte, er habe in der Frage „nur die Rechtsaufsicht“. Sonst wäre das „anders abgelaufen“.
Bei Schutzimpfungen haben die Krankenkassen den Sicherstellungsauftrag. Daher werden die Impfvereinbarungen auf regionaler Ebene zwischen den Vertragspartnern – Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) sowie Landesverbände der Krankenkassen – verhandelt.
Dies war offenbar bis kurz vor Schluss nun nur in Schleswig-Holstein erfolgreich: Die KV teilte mit, dass künftig die Coronaimpfung mit 15 Euro vergütet werde. Bislang haben Ärztinnen und Ärzte für die Impfung 28 Euro erhalten, an Samstagen, Sonn- und gesetzlichen Feiertagen gab es 36 Euro.
„Mit der Einigung ist klar, dass die Arztpraxen im Land COVID-19-Impfungen in der Regelversorgung weiter anbieten und dabei eine Honorarminderung hinnehmen“, sagte Monika Schliffke, Vorstandsvorsitzende der KV.
„Dieses Ergebnis haben wir akzeptiert, weil die Krankenkassen gleichzeitig einer moderaten Erhöhung bei der Grippeimpfung zugestimmt haben, die bisher mit 8,18 Euro bewertet wurde. Für die nächste Wintersaison sind wir damit vorbereitet.“
Nach mehreren Abfragen bei den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) hieß es dort nun weiterhin, dass in vielen KV-Regionen zwar noch gesprochen werde, aber eine Einigung zum 8. April offenbar nicht erfolgen kann. Beispielsweise warte die KV Hessen auf ein Angebot der Krankenkassen, über das verhandelt werden könne. Viele KVen wollen die bisherigen 28 Euro bei den Verhandlungen durchsetzen.
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