Coronaimpfvergütung: Einigung im Saarland

Saarbrücken – In elf Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) wird derzeit weiter über die Coronaimpfvergütung innerhalb der Regelversorgung verhandelt. Eine Einigung zwischen KV und Krankenkassen gab es nun im Saarland, wie die KV Saarland (KVS) mitteilte.
Demnach erhalten niedergelassene Ärzte für die Coronaimpfung vom 8. April dieses Jahres an 15 Euro für die Leistung.
Der Betrag setzt sich aus einer Grundvergütung in Höhe von zehn Euro und einem Zuschlag in Höhe von fünf Euro zusammen. Der Zuschlag erfolgt für die Mehraufwände unter anderem aufgrund der Mehrdosenbehältnisse und der erweiterten Dokumentationsverpflichtungen.
Die Vergütung der Zuschläge soll solange erfolgen, wie die Mehraufwände für die Arztpraxen bestehen, hieß es von der KV heute.
Die Vergütung für die Impfung gegen Influenza steigt mit der Einigung zum 1. April ebenfalls – auf neun Euro. Ab dem 1. Januar 2024 erfolgt eine weitere Erhöhung der Vergütung für die Impfung gegen Influenza auf dann zehn Euro.
Eine Neuregelung der Vergütung für Coronaimpfungen war erforderlich geworden, weil die Impfverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit zum 8. April dieses Jahres ausgelaufen ist. Bislang zahlte der Bund 28 Euro werktags, an Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen 36 Euro.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: