Ärzteschaft

Coronaimpfvergütung: Einigung im Saarland

  • Dienstag, 18. April 2023
/picture alliance, Fabian Sommer
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Saarbrücken – In elf Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) wird derzeit weiter über die Coronaimpfvergütung inner­halb der Regelversorgung verhandelt. Eine Einigung zwischen KV und Krankenkassen gab es nun im Saarland, wie die KV Saarland (KVS) mitteilte.

Demnach erhalten niedergelassene Ärzte für die Coronaimpfung vom 8. April dieses Jahres an 15 Euro für die Leistung.

Der Betrag setzt sich aus einer Grundvergütung in Höhe von zehn Euro und einem Zuschlag in Höhe von fünf Euro zusammen. Der Zuschlag erfolgt für die Mehraufwände unter anderem aufgrund der Mehrdosenbehält­nisse und der erweiterten Dokumentationsverpflichtungen.

Die Vergütung der Zuschläge soll solange erfolgen, wie die Mehraufwände für die Arztpraxen bestehen, hieß es von der KV heute.

Die Vergütung für die Impfung gegen Influenza steigt mit der Einigung zum 1. April ebenfalls – auf neun Euro. Ab dem 1. Januar 2024 erfolgt eine weitere Erhöhung der Vergütung für die Impfung gegen Influenza auf dann zehn Euro.

Eine Neuregelung der Vergütung für Coronaimpfungen war erforderlich geworden, weil die Impfverordnung des Bundes­ministeriums für Gesundheit zum 8. April dieses Jahres ausgelaufen ist. Bislang zahlte der Bund 28 Euro werktags, an Sams­tagen sowie an Sonn- und Feiertagen 36 Euro.

bee/may

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