Politik

Coronainfizierte erhalten selten Leistungen der Unfallversicherung

  • Dienstag, 15. Dezember 2020
/diy13, stock.adobe.com
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Berlin – Zwei Prozent aller gemeldeten Coronainfizierten werden durch die gesetzliche Unfallversiche­rung für die Erkrankung entschädigt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine An­frage der Linkspartei hervor.

Dabei wurden Fälle im Bereich Berufskrankheit deutlich häufiger anerkannt als Anzeigen auf Arbeitsun­fall. Insgesamt wurden bei den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung in 3,5 Prozent aller gemel­deten Coronafälle Anträge auf Leistungen gestellt.

Im Bereich Berufskrankheit gingen den Angaben zufolge bis Mitte November Anzeigen für gut 19.500 Co­ronainfizierte ein. Davon wurden gut 12.800 anerkannt. Eine Anerkennung von Corona als Berufs­krank­heit erfolgt demnach für Infizierte, die im Gesundheitsdienst, der Wohlfahrtspflege oder einem Labor arbeiten.

Ist eine Anerkennung als Berufskrankheit nicht möglich, könne ein Anzeige auf Arbeitsunfall erfolgen. Beide Bereiche stellen nach Angaben der Bundesregierung gleichwertige Versicherungsfälle dar, Betrof­fene haben damit jeweils Ansprüche auf das volle Leistungsspektrum. Im Vergleich zu Berufskrankheiten werden Arbeitsunfälle jedoch seltener anerkannt: Von gut 9.400 als Arbeitsunfälle gemeldeten Corona­erkrankungen wurden knapp 4.000 anerkannt.

Linken-Politikerin Jutta Krellmann kritisierte die niedrigen Anerkennungsquoten im Vergleich zur Ge­samt­zahl der Infizierten. Wer trotz Schutzmaßnahmen der Arbeitgeber im Job an Corona erkranke, müsse von der gesetzlichen Unfallversicherung entschädigt werden, erklärte die Arbeitsexpertin. „Bisher pas­siert das aber nur in lächerlich wenig Fällen.“

Zudem gebe es „sehr wohl einen Unterschied“ zwischen Berufskrankheit oder Arbeitsunfall: Letztere würden viel seltener angezeigt und noch viel seltener anerkannt. Krellmann forderte mehr Aufklärung der Beschäftigten über ihre Rechte.

„Dazu gehören flächendeckend Beratungsstellen für Berufskrank­heiten, wie es sie in Bremen, Hamburg und Berlin bereits gibt.“

Zudem kritisierte die Linken-Politikerin, dass es bei Arbeitsunfällen keine Beweislastsicherung gebe. „Be­troffene müssen genau sagen können, bei wem sie sich wann mit Corona angesteckt haben, Stich­wort Indexperson. Praktisch ein Ding der Unmöglichkeit.“ Nötig sei deshalb „die faire Chance für alle Beschäftigten, Corona als Berufskrankheit anerkannt zu bekommen“.

afp

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