Coronainfizierte erhalten selten Leistungen der Unfallversicherung

Berlin – Zwei Prozent aller gemeldeten Coronainfizierten werden durch die gesetzliche Unfallversicherung für die Erkrankung entschädigt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linkspartei hervor.
Dabei wurden Fälle im Bereich Berufskrankheit deutlich häufiger anerkannt als Anzeigen auf Arbeitsunfall. Insgesamt wurden bei den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung in 3,5 Prozent aller gemeldeten Coronafälle Anträge auf Leistungen gestellt.
Im Bereich Berufskrankheit gingen den Angaben zufolge bis Mitte November Anzeigen für gut 19.500 Coronainfizierte ein. Davon wurden gut 12.800 anerkannt. Eine Anerkennung von Corona als Berufskrankheit erfolgt demnach für Infizierte, die im Gesundheitsdienst, der Wohlfahrtspflege oder einem Labor arbeiten.
Ist eine Anerkennung als Berufskrankheit nicht möglich, könne ein Anzeige auf Arbeitsunfall erfolgen. Beide Bereiche stellen nach Angaben der Bundesregierung gleichwertige Versicherungsfälle dar, Betroffene haben damit jeweils Ansprüche auf das volle Leistungsspektrum. Im Vergleich zu Berufskrankheiten werden Arbeitsunfälle jedoch seltener anerkannt: Von gut 9.400 als Arbeitsunfälle gemeldeten Coronaerkrankungen wurden knapp 4.000 anerkannt.
Linken-Politikerin Jutta Krellmann kritisierte die niedrigen Anerkennungsquoten im Vergleich zur Gesamtzahl der Infizierten. Wer trotz Schutzmaßnahmen der Arbeitgeber im Job an Corona erkranke, müsse von der gesetzlichen Unfallversicherung entschädigt werden, erklärte die Arbeitsexpertin. „Bisher passiert das aber nur in lächerlich wenig Fällen.“
Zudem gebe es „sehr wohl einen Unterschied“ zwischen Berufskrankheit oder Arbeitsunfall: Letztere würden viel seltener angezeigt und noch viel seltener anerkannt. Krellmann forderte mehr Aufklärung der Beschäftigten über ihre Rechte.
„Dazu gehören flächendeckend Beratungsstellen für Berufskrankheiten, wie es sie in Bremen, Hamburg und Berlin bereits gibt.“
Zudem kritisierte die Linken-Politikerin, dass es bei Arbeitsunfällen keine Beweislastsicherung gebe. „Betroffene müssen genau sagen können, bei wem sie sich wann mit Corona angesteckt haben, Stichwort Indexperson. Praktisch ein Ding der Unmöglichkeit.“ Nötig sei deshalb „die faire Chance für alle Beschäftigten, Corona als Berufskrankheit anerkannt zu bekommen“.
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