Diabetisches Fußsyndrom: Diskussion um Zweitmeinung

Berlin – Das geplante Zweitmeinungsverfahren zu Amputationen beim diabetischen Fußsyndrom kann noch nicht in Kraft treten. Es wird vielmehr noch einmal im Detail beraten. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) jetzt bekannt gegeben.
Dieser hatte eigentlich bereits im April 2020 einen Beschluss dazu gefasst. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hatte aber um eine ergänzende Stellungnahme gebeten.
Diskussionspunkt war und ist, welche ärztlichen Fachrichtungen die entsprechende Expertise besitzen, um die Notwendigkeit einer Amputation zu überprüfen. Laut dem BMG seien dabei zum Beispiel die Fachrichtungen Orthopädie und Unfallchirurgie nicht berücksichtig worden.
Der G-BA vertagte die Entscheidung zum Zweitmeinungsverfahren zu Amputationen beim diabetischen Fußsyndrom jetzt auf eine der kommenden Plenumssitzungen.
Bis dahin soll die Frage nach den Fachgruppen für das Zweitmeinungsverfahren im entsprechenden G-BA-Unterausschuss nochmals diskutiert werden. In den tragenden Gründen zum Beschluss sollen dann die Kriterien zur erforderlichen Kompetenz der in Frage kommenden ärztlichen Fachrichtungen nachgeschärft werden.
Laut der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) werden in Deutschland pro Jahr rund 50.000 Füße als Folge einer Diabeteserkrankung amputiert. Die Fachgesellschaft forderte bereits 2016 ein obligatorisches Zweitmeinungsverfahren.
„Während die Rate von Abtrennungen des Fußes oberhalb des Knöchels in spezialisierten Zentren bei 3,1 Prozent liegt, beläuft sich die Quote in der Allgemeinversorgung auf zehn bis zwanzig Prozent“, hieß es damals aus der Fachgesellschaft. Eine Majoramputation zu vermeiden, sei jedoch oberstes Gebot bei der Behandlung des diabetischen Fußsyndroms.
Bislang besteht ein vom G-BA geregelter Zweitmeinungsanspruch bei Operationen an den Gaumen- und/oder Rachenmandeln, bei Gebärmutterentfernungen, bei arthroskopischen Eingriffen am Schultergelenk und bei Implantationen einer Knieendoprothese.
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