Politik

Entbudgetierung: Parlament soll nächste Woche entscheiden

  • Dienstag, 21. Januar 2025
/Jacob Lund, stock.adobe.com
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Berlin – Die Entbudgetierung der hausärztlichen Leistungen soll dem Bundestag in einem deutlich verkürzten Gesundheitsver­sorgungsgesetz (GVSG) zur Beratung vorgelegt werden. Die Änderungsanträge zum Gesetz, ge­schrieben vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) nach der Einigung der Ex-Ampel-Partner, sind sechs Seiten lang und liegen dem Deutschen Ärzteblatt vor.

Wie gestern berichtet, werden darin unter anderem die Entbudgetierung der hausärztlichen Leistungen, die Ein­führung einer Chronikerpauschale sowie die Regelungen zur „Vergütung einer Vorhaltung der zur Erfüllung von Aufgaben der hausärztlichen Grundversorgung notwendigen Strukturen“ geschaffen. Dabei geht es vor allem um die Möglichkeiten der Abrechnung der Vorhalte­pauschalen. Über die Höhe der Vergütung wird letztendlich der Bewertungsausschuss entscheiden.

Die Entbudgetierung der hausärztlichen Leistungen soll laut den Änderungsanträgen ab dem vierten Quartal 2025 erfolgen. Es wird dafür noch einige Vorarbeiten des Bewertungsausschusses geben müssen. Darüber hinaus soll der Bewertungsausschusses die Auswirkungen der Honorarregelungen analysieren und dazu regelmäßig dem Gesundheitsministerium berichten.

Die Änderungsanträge sollen nach Informationen aus dem Umfeld des Parlaments am 29. Januar im Gesundheitsausschuss als Änderung zum bestehenden GVSG eingebracht werden. Alle weiteren Punkte, die in dem Gesetz enthalten waren, werden gestrichen. Derzeit laufe die Abstimmung unter den Ressorts sowie die übliche juristische Prüfung durch das Bundesjustizministerium, hieß es aus Parlamentskreisen.

Danach kann die reguläre zweite und dritte Lesung im Plenum des Bundestages folgen – da die erste Lesung des Original-Gesetzes am 28. Juni 2024 stattfand und am 13. November 2024 die Anhörung im Gesundheitsausschuss auf der Tagesordnung stand.

Es wird erwartet, dass die abschließende Debatte zum Gesetz dann am 30. oder 31. Januar stattfindet. Im Bundes­rat kann das Gesetz dann am 21. März behandelt werden, wobei es nicht zustimmungspflichtig seitens der Länder ist.

Von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hieß es, die von der Politik lange versprochene Entbudgetie­rung der hausärztlichen Vergütung sei zu begrüßen. „Die geplanten Änderungen in ihrer Detailtiefe sind aller­dings sehr komplex und in ihren Auswirkungen auf die Versorgung kaum vorhersehbar“, betonten die Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner.

Der aktuell vorliegende Entwurf gehe auf die zwischenzeitlich vorgebrachte sachliche Kritik nicht ein und ent­halte damit „gravierende Schwachstellen“. „Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, dass eine Entbudgetierung von Leistungen automatisch mit neuen Finanzmitteln einhergeht. Doch das ist nicht der Fall“, so Gassen, Hofmeister und Steiner.

Die Krankenkassen – das zeigten deren erste reflexhafte Reaktionen – seien nicht bereit, zusätzliche Gelder zur Verfügung zu stellen. „Das macht die Aufgabe für die Selbstverwaltung fast unlösbar. Es drohen im schlimmsten Falle Honorarumverteilungen innerhalb der Ärzteschaft“, erläuterte die KBV-Spitze.

So richtig das politische Signal einer hausärztlichen Entbudgetierung auch sei, könne sie nur ein erster Schritt sein. Folgen müsse auch die Entbudgetierung der fachärztlichen Leistungen – und das ebenfalls so schnell wie möglich.

bee

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