Entgegenkommen bei Krankenhausreform in Richtung Länder
Berlin – Weitere Zugeständnisse an die Positionen der Bundesländer bezüglich der Krankenhausreform beinhaltet ein aktuelles Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). Unter anderem wird in dem Papier, welches dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, mehr Geld für Bereiche Pädiatrie, Geburtshilfe und Notfallversorgung zugesichert.
Die Bundesländer – die für die weithin als nicht ausreichend bewertete Investitionskostenfinanzierung verantwortlich sind – hatten für diese Bereiche einen „enormen Kostendruck“ geltend gemacht. Aus diesem Grund müssten für diese Fachbereiche eine höhere Vorhaltevergütung vorgesehen und vom Bund zusätzliche Mittel bereit gestellt werden.
Im aktualisierten Eckpunktepapier, welches die Grundlage für die heutigen Bund-Länder-Gespräche bilden dürfte, heißt es nun: „Die Bereiche Pädiatrie, Geburtshilfe und Notfallversorgung erhalten einen zusätzlichen Sicherstellungszuschlag.“
Auch zur Thematik der Definition und Weiterentwicklung von Leistungsgruppen bewegt sich das BMG auf die Länder zu. Betont wird nun ausdrücklich, dass Bund und Länder gemeinsam die Festlegung und Weiterentwicklung der Leistungsgruppen mit Qualitätskriterien „erarbeiten und verantworten“.
Die erstmalige Definition der Leistungsgruppen und deren Qualitätskriterien soll demnach auf der Grundlage der in Nordrhein-Westfalen (NRW) eingeführten Leistungsgruppen erfolgen – zuzüglich Infektiologie, Notfallmedizin, spezielle Traumatologie, spezielle Kinder- und Jugendmedizin sowie spezielle Kinder- und Jugendchirurgie.
Der von den Ländern ins Spiel gebrachte Ausschuss auf Bundesebene, der die wesentlichen Akteure des Krankenhauswesens einbeziehen soll, findet sich nun ebenfalls in den Eckpunkten des BMG. Zwar solle die im 2-Jahresturnus geplante Ausdifferenzierung und Weiterentwicklung der Leistungsgruppen zunächst als „wissenschaftliche Vorarbeit“ durch die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF), das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erfolgen.
Als Beschlussgremium ist aber ein „gesetzlich festgeschriebener Krankenhaus-Leistungsgruppen-Ausschuss“ vorgesehen. Dieser soll paritätisch von Bundesärztekammer (BÄK) und Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG) einerseits und dem GKV-Spitzenverband andererseits besetzt sein.
Verteidigen will das BMG offenbar die Regelungsaspekte die Versorgungsqualität betreffend. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte dazu im ZDF-„Morgenmagazin“: „Es macht keinen Sinn, Kliniken zu unterstützen, die sich wirtschaftlich nicht tragen, wo die Qualität in diesen Bereichen nicht so gut ist und die man für die Sicherstellung auch nicht braucht.“
Auch in dem angepassten Eckpunktepapier ist weiterhin die Veröffentlichung des Bundes über die Zuweisung von Leistungsgruppen und der Einstufung in Level geplant – allerdings wird nochmals ausdrücklich betont, dass die Zuteilung aus Transparenzgründen erfolgen soll und keine Konsequenz für die Krankenhausplanung der Länder und für die Vergütung hat.
Bezüglich einer möglichen Ausnahmeregelung bei Nichterfüllung von Qualitätskriterien einer Leistungsgruppe bleibt das BMG bei seiner Position, diese zeitlich befristet – auf zwei Jahre – umzusetzen. Die Länder hatten sich dafür ausgesprochen, dass Ausnahmetatbestände bei den Qualitätsanforderungen auch „zeitlich unbefristet möglich“ sein müssten.
Im BMG-Papier heißt es dazu, die Notwendigkeit von Ausnahmefällen müsse die zuständige Landesbehörde nach bundeseinheitlichen Kriterien belegen und zudem das Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen für eine trotzdem zu leistende Vorhaltevergütung erzielen. Dies „unter der Voraussetzung, dass Maßnahmen zur Erfüllung der Qualitätskriterien der jeweiligen Leistungsgruppe an dem Krankenhaus erfolgen“.
Rückendeckung bekam Lauterbach von den Krankenkassen. „Die Frage ist doch: Wie kommt die Patientin beziehungsweise der Patient zum richtigen Krankenhaus? Und nicht: Wie kommt das Krankenhaus zu seinen Patientinnen und Patienten?“, sagte Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband.
Nötig seien „zwingend bundesweite Qualitätsvorgaben ohne Ausnahmen“. Bei den heutigen Beratungen werde sich zeigen, „ob Bund und Länder gemeinsam die Kraft für eine Krankenhausreform haben, bei der die Patientinnen und Patienten im Mittelpunkt stehen.“
Die DKG beklagte heute im Vorfeld der Bund-Länder-Beratungen, die Ideen des Bundesgesundheitsministers würden „die Qualität der Krankenhausversorgung nicht verbessern, sondern tatsächlich in vielen Regionen massiv verschlechtern und Lücken reißen“.
Einem solchen Vorhaben dürften die Bundesländer „gerade aus Gründen der Qualitätssicherung keinesfalls zustimmen“. Die Qualitätsdebatte habe Lauterbach nur aus Gründen „politischer Taktik“ begonnen, um „die bisher existierende flächendeckende Gesundheitsversorgung zu Gunsten einer maximalen Zentralisierung“ zu beenden.
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