Politik

Expertenkommission: Vorschlag zu Leihmutterschaft im Frühjahr

  • Montag, 22. Januar 2024
/Yakobchuk Olena, stock.adobe.com
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Berlin – Die Bundesregierung hat sich vorgenommen, die Legalisierung der nicht kommerziellen Leihmutter­schaft zu überprüfen. Durch Embryonenschutzgesetz und Adoptionsvermittlungsgesetz ist diese in Deutsch­land derzeit verboten. In die Überprüfung des Verbots kommt nun Bewegung.

„Die im Ko­alitionsvertrag vereinbarte Regierungskommission wird im Frühjahr ihren Abschlussbericht ver­öffentlichen“, sagte Saskia Weishaupt, Obfrau der Grünen im Gesundheitsausschuss des Bundestags, den Zei­tungen der Mediengruppe Bayern. „Die Ergebnisse der unabhängigen Kommission sind maßgeblich entschei­dend für das mögliche weitere Verfahren.“

Eine Legalisierung der nicht kommerziellen Leihmutter­schaft sei „komplex“, sagte Weishaupt weiter. Sowohl rechtliche und ethische als auch gesundheits- und gesellschaftspolitische Aspekte müssten beachtet werden.

Sie warnte zugleich vor Missbrauch: „Eine Legalisierung der Leihmutterschaft birgt Gefahren für Missbrauch und es ist fraglich ob garantiert werden kann, dass dies ausschließlich altruistisch erfolgt – so auch der Ein­druck aus anderen Ländern.“

Die FDP plädiert dagegen für eine Legalisierung: „Wir halten es für nicht angemessen, wenn wir es beispiels­weise einer Frau verbieten für ihre Schwester, die nach einer Krebserkrankung nicht mehr schwanger werden kann, ein Kind auszutragen“, sagte die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Bundestag, Katrin Helling-Plahr: „Der Staat sollte selbstbestimmt handelnden Frauen nicht verwehren, helfen zu dürfen.“

Mit klaren Bedingungen für eine altruistische Leihmutterschaft in Deutschland wäre letztlich allen gedient, fügte sie hinzu: „Den Kindern, die in sichere rechtliche Rahmenbedingungen geboren werden, den Wunsch­eltern und den Leihmüttern.“

Die Sorge vor Missbrauch im Ausland ist für Helling-Plahr dagegen ein Grund mehr, die Leihmutterschaft in Deutschland zu erlauben: „Man muss erkennen, dass Leihmutterschaft bereits heute von Deutschen in An­spruch genommen wird. Betroffene Paare, die genügend Geld haben, gehen zum Beispiel ins Ausland, um dort eine Leihmutter zu suchen. Die Frauen dort handeln teilweise aus wirtschaftlicher Not heraus, zudem entsprechen die medizinischen Bedingungen dort nicht immer deutschen Standards.“

Die Kommission berät neben dem Verbot der Leihmutterschaft auch über Eizellspenden und eine mögliche Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafrechts.

Die Kirchen sprechen sich gegen Leihmutterschaft aus, weil sie unter anderem die Rechte von Frauen und Kindern in Gefahr sehen und Missbrauch befürchten. Papst Franziskus forderte Anfang Januar ein weltweites Verbot von Leihmutterschaft.

kna

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