FDP will Poolärzte von Sozialversicherungspflicht befreien

Berlin – Die FDP fordert als Konsequenz aus dem Poolärzte-Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) eine Befreiung von Ärztinnen und Ärzten im Notdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) von der Sozialversicherungspflicht. Sie schließt sich damit den Forderungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und 17 KVen an.
So fordern die Freien Demokraten ebenfalls eine Ergänzung von Paragraf 23c Absatz 2 Sozialgesetzbuch IV (SGB IV), der Ausnahmen von der Beitragspflicht für Notärztinnen und Notärzte im Rettungsdienst definiert. Er soll um den Bestandteil „und im Notdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen“ ergänzt werden.
Die Beitragspflicht soll demnach entfallen, wenn die Tätigkeit im Notdienst der KV neben einer Beschäftigung mit einem Umfang von regelmäßig mindestens 15 Stunden wöchentlich außerhalb des vertragsärztlichen Notdienstes, einer Tätigkeit als zugelassene oder angestellte Vertragsärztin oder Vertragsarzt oder als Ärztin oder Arzt in privater Niederlassung oder aber von Ärzten als Empfänger von Versorgungsbezügen ausgeübt wird.
Damit schließt sich die FDP wortgleich den Forderungen an, die KBV und KVen im Februar an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) übermittelt hatten. Auch der CSU-Politiker Stephan Pilsinger hatte sich bereits ähnlich positioniert.
Die vorgeschlagene Änderung von Paragraf 23c SGB IV sei notwendig, „um die Attraktivität dieser wichtigen Tätigkeit zu erhalten und die bewährte Praxis bürokratiearm fortzuführen“, schreibt die FDP in einem Positionspapier. Die Zusatzbelastungen nach jetzigem Sachstand würden mittel- und langfristig auch die Niederlassung für den ärztlichen Nachwuchs weniger attraktiv machen.
„Bereits heute bestehende Nachbesetzungsschwierigkeiten könnten sich verschärfen“, heißt es darin weiter. „Wir dürfen keine Zeit mehr verlieren und müssen in Anbetracht der Dringlichkeit der Problematik umgehend gesetzgeberisch tätig werden.“
Akut sei zu befürchten, dass die derzeitige Regelungslücke die Sicherstellung der flächendeckenden medizinischen Versorgung gefährdet. Patientinnen und Patienten müssten mit massiven Einschränkungen des Bereitschaftsdienstes vor allem in Nächten, mit sehr viel längeren Wartezeiten sowie verkürzten Öffnungszeiten in den Notfallpraxen rechnen.
Zudem würden durch die Einschränkungen im Bereitschaftsdienst deutlich mehr Patienten auf die Notaufnahmen ausweichen, wodurch auch Klinikpersonal die Einschränkungen im Notfalldienst der niedergelassenen Ärzteschaft auffangen müsse.
Insbesondere im ländlichen Raum sei die aktuelle Rechtslage eine nicht zu stemmende Herausforderung vor dem Hintergrund des dort bereits bestehenden Ärztemangels. „Eine über Jahre in mehreren Bundesländern bewährte Praxis steht damit vor dem Aus“, schreibt die FDP.
Bundesgesundheits- und Bundesarbeitsministerium (BMG und BMAS) haben auf die Forderungen bisher nur verhalten reagiert. Nachdem das Urteil Ende Oktober ergangen war, verwies das BMG darauf, die Veröffentlichung der Urteilsbegründung abzuwarten, bevor es mögliche Schritte prüfe. Anfang Mai – drei Monate nach Veröffentlichung – erklärte es auf Anfrage des Deutschen Ärzteblattes, weiterhin zu prüfen.
Der Ärzteverband MEDI Baden-Württemberg kritisiert dieses verhalten scharf als „Ignoranz der Politik gegenüber der ambulanten Versorgung der Bevölkerung“ und warnt davor, das Problem auszusitzen.
„Seit über sieben Monaten gibt es in Baden-Württemberg einen eingeschränkten Notdienst und es gibt keinerlei Lösungsvorschläge von der Politik. Das ist eine Ignoranz auf Kosten der ambulanten Versorgung“, mahnt der Vorsitzende Norbert Smetak und lobt das FDP-Papier.
Er warnt, dass die aktuell geplante Notfallversorgungsreform die Situation weiter massiv verschärfen würde. „Eine 24-stündige Notfallpräsenz an sieben Tagen in der Woche ist nicht ansatzweise umsetzbar und ein Wunschkonzert der Politik, die den Bezug zu unserer Arbeitsrealität völlig verloren hat“, erklärt er.
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