G-BA nimmt Beratungen über Arzneimittel zur Tabakentwöhnung auf

Berlin – Versicherte mit einer starken Tabakabhängigkeit, die an einem Entwöhnungsprogramm teilnehmen, sollen zukünftig auch Anspruch auf unterstützende Arzneimittel haben. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute offiziell seine Beratungen zu der Frage aufgenommen, welche Arzneimittel zur Tabakentwöhnung und unter welchen Voraussetzungen verordnet werden können. Zudem wird er beraten, welche Anforderungen die Entwöhnungsprogramme erfüllen müssen.
Im ersten Schritt beauftragte der G-BA bereits das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), den medizinischen Nutzen der vier Wirkstoffe zu bewerten, die derzeit zur Unterstützung einer Tabakentwöhnung zugelassen und in Deutschland auf dem Markt sind: Bupropion, Cytisin, Nicotin und Vareniclin. Das Ergebnis wird dem G-BA voraussichtlich im vierten Quartal 2023 vorliegen und in die Beratungen einbezogen werden.
Das nun eingeleitete Beratungsverfahren des G-BA geht auf einen gesetzlichen Auftrag zurück. Hintergrund ist, dass Arzneimittel zur Tabakentwöhnung generell von der Erstattungsfähigkeit durch die gesetzliche Krankenversicherung ausgeschlossen sind – dies ist vom Gesetzgeber im Sozialgesetzbuch festgelegt (Paragraf 34 Abs. 1 Satz 7 Sozialgesetzbuch V).
Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung wurde aber eine Ausnahmeregelung aufgenommen, wonach Versicherten mit schwerer Tabakabhängigkeit innerhalb von evidenzbasierten Programmen einmalig Arzneimittel zur Tabakentwöhnung zulasten der GKV verordnet werden können. Der G-BA hat den Auftrag erhalten, die Details zu regeln.
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