Gesetz für Tariflöhne in der Pflege von Tagesordnung genommen

Berlin – Die Regierungskoalition tut sich offenbar schwer mit der Weiterentwicklung der Pflegereform. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte eine Gesetzesinitiative angekündigt, nach der Pflegedienste und -heime vom 1. Juli 2022 an nur noch dann mit der gesetzlichen Pflegeversicherung zusammenarbeiten dürfen sollen, wenn sie ihre Pflegekräfte nach Tarif bezahlen.
Eingefügt werden sollte diese Regelung in das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG), das am kommenden Freitag verabschiedet werden sollte. Die Beratung dieses Gesetzes wurde jetzt kurzfristig von der Tagesordnung genommen, wie die Unionsfraktion im Bundestag bestätigte.
Voraussichtlich am 31. Mai ist nun zunächst eine weitere Anhörung im Gesundheitsausschuss angesetzt. Verabschiedet werden könnte das Gesetz dann in der zweiten Juniwoche. Die Zeit drängt, denn das ist die vorletzte Parlamentswoche vor der Bundestagswahl.
Kritiker des Gesetzesvorschlags befürchten offenbar, dass auch Unternehmens- oder Haustarifverträge als Standard genommen werden könnten, so dass Pflegekräfte mit geringen Löhnen abgespeist werden. Viele Arbeitgeber im Bereich der Pflege wehren sich gegen einen Tarifzwang.
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