Gesetzentwurf zur Suizidbeihilfe an Bundestagsausschüsse überwiesen

Berlin – Der Gesetzentwurf zur Suizidbeihilfe einer Gruppe von Abgeordneten der FDP, Linken und SPD ist heute im Bundestag an die zuständigen Ausschüsse überwiesen worden. Mit zahlreichen anderen Gesetzentwürfen geschah dies im sogenannten vereinfachten Verfahren, also ohne Aussprache in der Ersten Lesung. Zu den Initiatoren gehören Katrin Helling-Plahr (FDP), Petra Sitte (Linke) und der SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach.
Die Vorlage will „das Recht auf einen selbstbestimmten Tod“ absichern und klarstellen, „dass die Hilfe zur Selbsttötung straffrei möglich ist“. Sie soll Sterbewilligen, die diesen Wunsch frei und eigenverantwortlich geäußert haben, und Personen, die ihnen dabei helfen wollen, einen Rechtsrahmen für ihr Handeln bieten. Dazu sollen sie Beratungsmöglichkeiten erhalten und den Zugang zu tödlichen Wirkstoffen.
Helling-Plahr dringt auf eine Neuregelung der Suizidhilfe noch in der laufenden Legislaturperiode. Das gilt jedoch als unwahrscheinlich. Der Entwurf wurde bislang von knapp 60 Abgeordneten unterzeichnet.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte am 26. Februar 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zur Selbsttötung aufgehoben. Die Selbsttötung gehöre zum Recht auf Selbstbestimmung, so die Richter. Sie forderten die Politik auf, einen Rahmen für Suizidbeihilfe festzulegen und Konzepte gegen Missbrauch zu erarbeiten.
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