Gewalt in Arztpraxen: Buschmann will gesetzliche Anpassungen prüfen

Osnabrück – Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will prüfen, ob in der geplanten Strafrechtsreform weitere Anpassungen notwendig sind, um auch Arztpraxen besser vor Gewalttaten zu schützen. Das sagte er der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ).
„Wir wollen Rettungskräfte wie Feuerwehrleute, Polizisten oder auch das medizinische Personal in den Notfallambulanzen besser vor Anfeindungen und Gewalt schützen“, sagte Buschmann. Denn in ihrer Tätigkeit führe jede Art von Verzögerung oder Blockade zu besonderen Gefahren.
Selbstverständlich müssten niedergelassene Ärzte sich nicht alles bieten lassen. „Wer in eine Arztpraxis geht, dort Menschen bedroht, beleidigt, sie mit Gewalt angeht oder das Hausrecht verletzt, macht sich schon heute strafbar“, so Buschmann.
Der Minister fügte hinzu: „Ob wir solche besonderen Situationen vergleichbar auch in den Arztpraxen haben und somit ein vergleichbares Rechtsgut betroffen ist, würde ich gerne mit Herrn Gassen persönlich besprechen. Wir werden uns zusammensetzen.“
Das BMJ teilte auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblattes mit, Bundesjustizminister Marco Buschmann habe bereits Kontakt zum KBV-Vorstandsvorsitzenden Andreas Gassen aufgenommen. „Die Terminabstimmung läuft“, sagte ein BMJ-Sprecher.
Der KBV-Chef hatte gestern erneut beklagt, in den Praxen der niedergelassenen Ärzte komme es immer häufiger zu Aggression und Gewalt durch Patienten.
Gassen hatte Buschmann aufgerufen, ein geplantes Gesetz zum besseren Schutz von Einsatzkräften auch auf Arztpraxen auszuweiten. Gassen nannte es „überfällig, das Strafgesetz an der Stelle zu verschärfen“, denn „auch Praxen müssen sich nicht alles bieten lassen“.
Das Bundesjustizministerium arbeitet bereits an einer Verschärfung des Strafrechts zum Schutz von Rettungskräften. Hintergrund sind vermehrte Übergriffe auf haupt- und ehrenamtliche Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten in den vergangenen Jahren.
„Niedergelassene Ärzte und ihre Mitarbeiter sind unverzichtbar für unseren sozialen Rechtsstaat“, betonte Buschmann in der NOZ weiter. Diese sorgten dafür, dass Menschen Zugang zu hochwertiger medizinischer Versorgung haben.
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