Hamburg verlängert Eindämmungsverordnung

Hamburg – Der Hamburger Senat hat die Coronaeindämmungsverordnung mit wenigen Anpassungen erneut verlängert.
Damit gelten die bisherigen Regelungen bis zum 14. Januar fort, wie die Gesundheitsbehörde heute mitteilte. Die 79. Eindämmungsverordnung tritt morgen in Kraft.
Insgesamt gibt es nur noch wenige Einschränkungen, wie eine Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr. Auch müssen sich Infizierte weiter unverzüglich für fünf Tage isolieren.
Dabei spiele es keine Rolle, ob sich der positive Befund durch einen Schnelltest oder in einer Teststelle gezeigt habe. Nicht mehr erforderlich ist jedoch, einen positiven Selbsttest durch einen offiziellen Test in einem Testzentrum bestätigen zu lassen.
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