Hamburger Krankenhausgesellschaft für Erhöhung des Landesbasisfallwerts

Hamburg – Für die aus ihrer Sicht notwendige unmittelbare wirtschaftliche Stabilisierung der Krankenhäuser fordert die Hamburgische Krankenhausgesellschaft (HKG) eine sofortige, noch für 2024 wirksame Erhöhung des Landesbasisfallwerts mindestens bis zur Höhe des Orientierungswertes (6,95 %).
Jörn Wessel, 1. Vorsitzender der HKGt, kritisierte: „Es ist völlig unverständlich, dass uns Krankenhäusern noch nicht einmal die vom Statistischen Bundesamt für 2024 berechnete Kostensteigerung in Höhe von 6,95 % zugestanden wird. Die Unterfinanzierung ist offenkundig, gefährdet die Versorgung und der Bundesminister tut nichts.“
Eine auskömmliche Finanzierung müsse Ziel und Ergebnis der Krankenhausreform sein, betonte die Krankenhausgesellschaft heute. Derzeit werde dieses Ziel verfehlt, denn die Reform treffe hierfür nicht die notwendigen Weichenstellungen. Die Vorhaltevergütung verkompliziere das System weiter und führe weder zu einer gesicherten Finanzierung, noch bewirke sie eine Entökonomisierung. Die Vorhaltevergütung brauche einen kompletten Neustart.
Für die mit der Krankenhausreform vorgesehene Einführung von Leistungsgruppen fehle seit Beginn der Reformdiskussionen eine Auswirkungsanalyse des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD), um die Umsetzbarkeit und Versorgungssicherheit in allen Regionen beurteilen zu können. Die Leistungsgruppen mit ihrem detaillierten Regelungsrahmen führen laut der Krankenhausgesellschaft zu einem „weiteren unverhältnismäßigen Bürokratieaufwuchs, ohne dass gleichgerichtete Regelungen“ entfallen würden.
Der zugesagte Bürokratieabbau finde eben nicht statt; im Gegenteil: „Die Dokumentations-, Melde- und Prüfbürokratie steigt über alle Maßen an. Dies führt die Krankenhäuser endgültig in den Bürokratieinfarkt.“
Die HKG fordert zudem neben dem Bürokratieabbau eine schnelle Umsetzung bundeseinheitlicher Regelungen für den Pflegeassistenzberuf als Teil einer Fachkräftestrategie. „Wir brauchen einen Pflegeassistenzberuf mit einjähriger Ausbildung, der mit der generalistischen Pflegeausbildung modular ineinandergreift", so Wessel.
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