Politik

Kliniken sollen bei höheren ärztlichen Tarifabschlüssen entlastet werden

  • Donnerstag, 22. Februar 2024
/upixa, stock.adobe.com
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Einigung von Bund und Ländern zum KrankenhaustransparenzgesetzVermittlungsausschusses

Berlin – Mit der

­

sollen die Krankenhäu­ser künftig finanziell entlastet werden. Neben den im Gesetz enthaltenen Liquiditätshilfen soll es einen Transformationsfonds begleitend zur geplanten Krankenhausreform sowie Anpassungen bei der Er­stattung der Betriebskosten geben. Das geht aus einer Protokollerklärung zur Sitzung des gestrigen

hervor.

„Das Transparenzgesetz kommt, und es kommt genauso wie es der Bundesrat und der Bundestag gestern beschlossen haben, ohne Veränderung. Das ist eine gute Nachricht“, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) heute vor der Presse. „Damit können wir ein Krankenhaussterben in 2024 abwenden, weil die Krankenhäuser zusätzliche Mittel von sechs Milliarden in diesem Jahr bekommen werden.“

Das Gesetz sei aber auch eine sehr gute Nachricht für die Patientinnen und Patienten, die in diesem Jahr krank werden, so der Minister. Denn mit diesem Gesetz werde mithilfe eines Verzeichnisses aufgeklärt, welche Krankenhäuser für welche Eingriffe besonders spezialisiert seien.

Das sei eine wichtige Information, insbesondere für Krebspatienten, so Lauterbach. Lauterbach nannte das Gesetz einen „Meilenstein“ für die große Krankenhausreform, die er am 24. April ins Bundeskabinett bringen wolle.

Bund und Länder hätten sich zudem auf einen Transformationsfonds von 50 Milliarden Euro über zehn Jahre geeinigt, den Bund und Länder jeweils zur Hälfte finanzieren.

„Damit soll der Umbau der Krankenhauslandschaft vorgenommen werden, damit wir danach eine moderne und in der Qualität bessere sowie wirtschaftlich solidere Krankenhausstruktur haben“, sagte Lauterbach. Dieser Fonds soll von Bundesseite aus dem Gesundheitsfonds gespeist werden, der aus den Geldern der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gefüllt wird.

Tarifsteigerungen sollen weitergegeben werden können

Mit dem Krankenhausreformgesetz soll es künftig zudem ein Verfahren geben, in dem Tarifsteigerungen bes­ser berücksichtigt werden können, hieß es heute aus Regierungskreisen. Die Länder hatten in den vergange­nen Monaten eine Anpassung der Landesbasisfallwerte gefordert, die für die Erstattungshöhe der Betriebs­kos­ten der Krankenhäuser mit verantwortlich sind.

Die Absicht diese anzupassen, hatte die Bundesregierung bereits im November 2023 bei der Bundesratssit­­zung zum Krankenhaustransparenzgesetz in einer Protokollerklärung bekannt gegeben. Diese Absicht wurde in einer weiteren Protokollerklärung von gestern Abend bekräftigt.

Demnach soll künftig eine andere Berücksichtigung des Orientierungswerts und die Möglichkeit unterjährige Tarifsteigerungen einzubeziehen die Einnahmesituation der Krankenhäuser verbessern. Damit könnten Klini­ken steigende Kosten insbesondere durch Veränderungen von ärztlichen Tarifverträgen weiterreichen.

Die Anpassung der Landesbasisfallwerte soll der Protokollerklärung zufolge möglichst ab dem 1. Juli 2024, spätestens aber ab dem 1. Januar 2025 gelten. Allerdings sollen diese Regelungen im Reformgesetz enthalten sein und könnten erst mit Inkrafttreten des Gesetzes wirken. Das Krankenhausreformgesetz soll voraussicht­lich Ende des Jahres in Kraft treten.

Dieser Referentenentwurf zur Reform der Krankenhauslandschaft sei bereits fertiggestellt, hieß es zudem aus Regierungskreisen. Die Regelung zu den Transformationskosten seien darin ebenfalls enthalten. Der Entwurf befinde sich derzeit in der Regierungsprüfung und werde in Kürze in die Ressortabstimmung gehen.

Kritik an der Einigung beim Transparenzgesetz kam vor allem vonseiten der Krankenkassen, Krankenhäuser aber auch der Ärzteschaft. Die Krankenkassen monierten insbesondere den Rückgriff auf den Gesundheits­fonds.

Stefanie Stoff-Ahnis, Vorständin des GKV-Spitzenverbandes, bemängelte zudem die Erhöhung der Landesba­sis­fallwerte, die die Bundesregierung zum 1. Juli hin zuge­sagt habe: „Es ist inhaltlich falsch und unnötig teuer für die Beitragszahlenden, dass diese veralteten Struktu­ren nach dem Gießkannenprinzip gefördert werden sollen. Denn nichts anderes ist die geplante Erhöhung der Landesbasisfallwerte."

Für Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), sei auch nach der Einigung völlig unklar, wie der sich täglich verschärfende kalte Strukturwandel gestoppt werden solle. Es reiche zudem nicht aus, lediglich Tariflohnsteigerungen über den Landesbasisfallwert abzubilden. Es brauche deutlich höhere Anpassungen, um die Kliniken zu stützen, forderte Gaß.

Neben dem Krankenhausreformgesetz sollen sechs weitere Gesetze im Gesundheitsbereich Ende April vom Bundeskabinett verabschiedet werden und damit in das parlamentarische Verfahren übergehen, hieß es heute zudem aus Regierungskreisen. Dabei soll es sich um das Medizinforschungsgesetz sowie das Versorgungs­stärkungsgesetz mit Regelungen für eine bessere ambulante Versorgung handeln.

Zudem sind ein Gesetz zur Apothekenreform, ein Gesetz zum Aufbau des neuen Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM), das Digitalagenturgesetz zum Umbau der Gematik, beziehungsweise der Schaffung von mehr Interoperabilität im Gesundheitssystem und das Physiotherapeutengesetz vorgese­hen.

cmk

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