Politik

Ideen für die ambulante Versorgung in Nordrhein-Westfalen

  • Donnerstag, 27. März 2025
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Düsseldorf – Im vergangenen Jahr hatte das Gesundheitsministerium (MAGS) in Nordrhein-Westfalen (NRW) einen Fokus auf die Krankenhausstrukturen gelegt. Aber auch im ambulanten Sektor liegen Ideen für Veränderungen auf dem Tisch, wie ein Arbeitspapier des Hauses zeigt. Das ist aber derzeit eher eine Ideensammlung als ein geeintes politisches Papier.

„Das Positionspapier ist ein Papier auf Arbeitsebene des MAGS und beruht auf den Erkenntnissen aus den Austausch- und den Diskussionsrunden mit den verschiedenen Institutionen“, sagte ein MAGS-Sprecher dem Deutschen Ärzteblatt auf Nachfrage.

Demnach soll es als Grundlage für einen weiteren Austausch dienen. Aus Sicht des NRW-Gesundheitsministerium sind Reformen nicht nur im stationären Sektor erforderlich, um die gesundheitliche Versorgung langfristig sicherzustellen. „Auch die ambulante ärztliche Versorgung muss in den Blick genommen und hinsichtlich der bestehenden Versorgungsprobleme reformiert werden“, betonte der Sprecher.

Er wies darauf hin, dass das MAGS im Sommer des vergangenen Jahres den Prozess „Versorgung der Zukunft“ gestartet hatte. Gemeinsam mit den relevanten Akteuren des nordrheinwestfälischen Gesundheitswesens – Krankenkassen, Kassenärztlichen Vereinigungen, Patientinnen- und Patientenvertretung, Verband der medizinischen Fachberufe, Pflegekammer und weiteren – sei die ambulante ärztliche Versorgung unter die Lupe genommen worden.

„Gemeinsam wurde dabei erarbeitet, an welchen Stellen der dringendste Handlungsbedarf besteht und wie mögliche Lösungen aussehen könnten“, hieß es vom Ministerium. Themen seien zum Beispiel die Organisation innerhalb der Praxis, Patientensteuerung, Digitalisierung und Bürokratieabbau.

Unter dem Aspekt „Sammlung von Kernbotschaften“ fasst das 31-seitige „Positionspapier zur Reformierung der ambulanten ärztlichen Versorgung“ elementare Punkte kurz zusammen.

Demnach bedarf es zum Beispiel einer verbindlichen Patientennavigation im Gesundheitswesen – sowohl was den Zugang zur medizinischen Versorgung in das System betrifft als auch für Patienten, die bereits regelmäßig oder unregelmäßig in ärztlicher Behandlung sind. In dem Papier finden sich bekannte Aspekte wie die Ersteinschätzung oder auch der Ausbau von Angeboten wie der Rufnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116117.

Ganz konkret vorgeschlagen werden Bezugsarztpraxen als erste Anlaufstelle, für die sich alle Patienten entscheiden müssen. Der Zugang zu weiteren Facharztgruppen – als Ausnahme sind pädiatrische, gynäkologische und augenärztliche Facharztpraxen erwähnt – soll nur mittels Überweisung durch eine Bezugsarztpraxis erfolgen.

„Jede Behandlung beginnt somit in einer Bezugsarztpraxis“, heißt es. Dabei soll es sich in der Regel um eine hausärztliche Praxis handeln. Im Falle von chronisch Erkrankten kann dies aber auch eine Facharztpraxis sein, die die Koordination der Versorgung übernimmt.

Das bisherige Einschreibemodell zur hausarztzentrierten Versorgung (HzV) sollte den Vorschlägen zufolge durch eine gesetzliche Verankerung in der Regelversorgung abgelöst werden. „So könnten alle gesetzlich Versicherten von einer bezugsarztzentrierten Steuerung profitieren.“

In puncto Vergütung ist in dem Papier die Rede davon, dass Behandlungsnotwendigkeiten nicht in Abhängigkeit von der betriebswirtschaftlichen Bewertung des einzelnen Falls abgeleitet werden sollten. Aus diesem Grund sei die Vergütung „bedarfsgerechter, weniger komplex und unbürokratischer auszugestalten“.

Vorgeschlagen wird, dass zur Abrechnung von Leistungen ein Praxis-Patienten-Kontakt ausreichen soll. Das wäre eine Abkehr vom bisherigen Arzt-Patienten-Kontakt als Voraussetzung. Die Idee soll organisatorischen und personellen Veränderungen innerhalb von Arztpraxen Rechnung tragen und helfen, Formen der Delegation weiter auszubauen.

Um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, könnten – neben der mit dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) neu eingeführten Vorhaltepauschale – weitere Pauschalen eingeführt werden. Erste Überlegungen schlagen ein abgestuftes Modell dafür vor.

„Der Ausbau von Pauschalen sollte in Erwägung gezogen werden, wenn ein flächendeckendes Bezugsarztsystem eingeführt wird, damit die verantwortlichen Praxen auskömmlich vergütet werden“, heißt es.

Darüber hinaus wird das Modell der Teampraxis – also der arbeitsteiligen Versorgung durch verschiedene Berufsgruppen – als Zukunftsmodell angesehen. Das erfordere eine Arbeitsorganisation und Aufgabenverteilung in den Praxen orientiert an Versorgungsstufen und Kompetenzen.

Beim Bürokratieabbau braucht es demnach einen strukturierten Prozess – sowohl um Bürokratie systematisch und zielgerichtet abzubauen als auch um den erneuten Aufbau bürokratischer Aufwände zu vermeiden. Und die Digitalisierung sei essenziell um die Versorgung effizienter, patientenfreundlicher und kostengünstiger zu gestalten.

may

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