Politik

IQWiG: Erste Nutzenbewertung eines Diagnostikums ergibt keinen Zusatznutzen

  • Dienstag, 2. Juli 2024
/sudok1, stock.adobe.com
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Köln – Das Kontrastmittel Gadopiclenol bietet Patienten im Vergleich zu anderen Kontrastmitteln keinen Zu­satznutzen. Das geht aus einer jetzt veröffentlichten Nutzenbewertung des Instituts für Qualität und Wirt­schaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hervor.

Das Institut hatte erstmals im Rahmen des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetz­lichen Krankenversicherung (AMNOG) den Zusatznutzen für ein Diagnostikum untersucht.

Laut IQWiG ist Gadopiclenol für Patienten ab zwei Jahren zugelassen, bei denen eine kontrastverstärkte Mag­netresonan­ztomografie (MRT) zur Gewinnung diagnostischer Informationen notwendig ist, um krankhafte Ver­änderungen mit einer Störung der Blut-Hirn-Schranke oder Anomalien der Gefäße in verschiedenen Körper­regionen besser erkennbar und sichtbar zu machen.

Dem Institut zufolge kann Gadopiclenol in niedrigerer Dosis eingesetzt werden als bisher verwendete Kon­trastmittel. Inwieweit es dadurch – wie vom Hersteller behauptet – eine geringere Wahrscheinlichkeit für Ablagerungen und damit einen Zusatznutzen gegenüber anderen Gadolinum-haltigen MRT-Kontrastmitteln gibt, sollte nun in einer frühen Nutzenbewertung untersucht werden. Eine höhere diagnostische Güte nimmt der Hersteller laut IQWiG für seinen Wirkstoff dagegen nicht in Anspruch.

Allerdings lagen den Wissenschaftlern für die Bewertung des Zusatznutzens keine geeigneten Herstellerdaten vor, um direkte oder therapievermittelte Effekte verschiedener Kontrastmittel vergleichen zu können.

Daher lautet das IQWiG-Fazit: Ein Zusatznutzen von Gadopiclenol gegenüber anderen Kontrastmitteln im Rahmen einer kontrastverstärkten MRT zur Gewinnung diagnostischer Informationen über Pathologien mit einer Störung der Blut-Hirn-Schranke oder Anomalien der Gefäße in verschiedenen Körperarealen ist nicht belegt.

Im nächsten Schritt führt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ein Stellungnahmeverfahren durch und fasst danach einen abschließenden Beschluss über das Ausmaß des Zusatznutzens.

hil/sb

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