Politik

Kabinett beschließt höheren Bundeszuschuss für Krankenkassen

  • Mittwoch, 2. Juni 2021
/picture alliance, Zoonar
/picture alliance, Zoonar

Berlin – Das Bundeskabinett hat einen zusätzlichen Bundeszuschuss für die gesetzliche Krankenver­sicherung beschlossen. Wie Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) heute mitteilte, soll dieser im kommenden Jahr sieben Milliarden Euro betragen. Auf die Anhebung hatte sich Spahn zuvor mit Finanzminister Olaf Scholz (SPD) verständigt.

„Damit sollen die Sozialversicherungsbeiträge im nächsten Jahr unter 40 Prozent stabilisiert werden“, sagte Spahn. Dies sei notwendig, „um wettbewerbsfähig zu bleiben“ und „um Arbeit nicht teurer zu machen“ – gerade in einer Zeit, in der wirtschaftliche Impulse gebraucht würden.

Der zusätzliche Bundeszuschuss steigt damit im Vergleich zu 2021 um zwei Milliarden Euro an. Hinzu kommt jeweils der ohnehin festgeschriebene Zuschuss des Bundes für den Gesundheitsfonds von 14,5 Milliarden Euro jährlich.

Da ungewiss ist, ob der höhere Zuschuss ausreichen wird, um die unter anderem durch die Corona­pandemie und deren Folgen veranlassten Belastungen abzudecken, wurde demnach auch Vorsorge für eine mögliche weitere Anhebung getroffen. „Es ist ein Mechanismus vorgesehen, der im Fall der Fälle auch eine noch weitere Erhöhung möglich macht“, sagte Spahn.

Die Vorlage fließt in das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) ein. Dieses muss nun vom Bundestag weiter beraten werden.

Anlässlich des Kabinettsbeschlusses erklärte Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: „Die Begrenzung der Eigenanteile und die Einführung eines dauerhaften Bundeszuschusses sind für die Heimbewohner und die Pflegeversicherung wichtige erste Verbesserungen. Doch bei der Gegenfinanzierung bleibt ein Fragezeichen.“

Derzeit drohe auf Basis der Pflegereform in Kombination mit den laufenden pandemiebedingten Mehrausgaben für die Pflegeversicherung im kommenden Jahr eine Finanzlücke von zwei Milliarden Euro. Es sei deshalb dringend notwendig, so Kiefer, dass das Bundesfinanzministerium (BMF) die vollständige Übernahme der Mehrausgaben rechtsverbindlich übernimmt.

afp

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung