Politik

Kostenfreie Bürgertests nur noch mit starken Einschränkungen

  • Dienstag, 22. November 2022
/Claude, stock.adobe.com
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Berlin – Die Coronabürgertests werden ab Ende dieser Woche voraussichtlich stark eingeschränkt. Besonders die Drei-Euro-Tests würden künftig entfallen, hieß es gestern aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG). Kostenfreie Tests sollen nur vier statt bisher zehn Personengruppen erhalten, wie aus einem neuen Verord­nungsentwurf hervorgeht.

Dies gilt auch nur noch bis Ende Februar und nicht wie von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ursprünglich vorgeschlagen bis April des kommenden Jahres. Die bisherige Zuzahlungsregelung für alle an­de­ren Bürger entfällt.

Damit müssen sie fortan die vollen Kosten des Tests tragen. Die Kosten der Tests werden die Anbieter von Testzentren selbst festlegen können. Insgesamt machten die Drei-Euro-Tests nur fünf Prozent des aktuellen Testgeschehens aus, hieß es aus dem BMG dazu.

Der Schutz besonders vulnerabler Gruppen bleibe bei den kostenfreien Tests im Vordergrund, heißt es in dem Verordnungsentwurf. Das präventive Testen soll künftig unter anderem auf Bewohner sowie Mitarbeiter von Pflegeeinrichtun­gen, Besucher von Krankenhäusern, Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen und Mitar­beiter in ambulanten Pflegediensten beschränkt werden. Auch Menschen, die sich nach einer nachgewiesenen Coro­nainfektion und Isolation freitesten müssen, sollen Anspruch auf den Bürgertest haben.

Zudem gibt es für die Durchführung von Antigentests eine geringere Vergütung. Damit sinken die Ausgaben für den Bund den Angaben zufolge für je eine Million Testungen um bis zu eine Million Euro. Für je eine Mil­lion Antigenschnelltests verringern sich die Ausgaben für Sachkosten für den Bund demnach um rund eine halbe Million Euro.

„Mit dem neuen Entwurf liegt der Fokus der Bürgertests auf den vulnerablen Bevölkerungsgruppen“, erklärte Karsten Klein, FDP-Obmann im Haushaltsausschuss. Er orientiere sich „an dem aktuellen Pandemiegeschehen und geht so sorgsam mit Steuergeldern um“. Im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf des Gesundheitsmi­nis­te­riums gebe es eine Ersparnis von „etwa 1,5 Milliarden Euro“.

Der Entwurf sieht eine Verlängerung der am Freitag auslaufenden Testverordnung bis zum 31. Dezember 2024 vor, wobei der Anspruch auf Bürgertests nur bis einschließlich 28. Februar nächsten Jahres bestehen bleibt.

Ein ursprünglicher Verordnungsentwurf des Gesundheitsministeriums, der eine Finanzierung von Bürgertests bis April 2023 vorsah, war bei FDP sowie bei Unionspolitikern und dem Bund der Steuerzahler auf Kritik ge­stoßen. Die aktuelle Testverordnung läuft am kommenden Freitag aus. Die Neuregelung soll ohne Zeitverzö­gerung an diese anschließen.

afp/bee

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