Politik

Krankenbeförderung kann auch per Videosprechstunde verordnet werden

  • Donnerstag, 19. September 2024
/picture alliance, CHROMORANGE, Weingartner-Foto
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Berlin – Zukünftig kann auch eine Krankenbeförderung per Videosprechstunde verordnet werden. Der Gemein­same Bundesausschuss (G-BA) hat heute mit einem Beschluss konkretisiert, unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Für die Verordnung von Krankenbeförderung per Videosprechstunde muss ein Patient in der Praxis bereits un­mittelbar persönlich bekannt sein. Zudem muss per Videosprechstunde sicher beurteilt werden können, ob die medizinischen Voraussetzungen für einen Leistungsanspruch auf Krankenbeförderung (weiterhin) bestehen.

Wie der G-BA ausdrücklich betont, ist im Zweifelsfall nochmals eine unmittelbare Untersuchung not­wendig.

Weiterhin stellt der Beschluss klar, dass eine Krankenbeförderung auch nach Telefonkontakt verordnet werden kann, wenn alle relevanten Informationen durch eine unmittelbare Behandlung oder eine Videosprechstunde bekannt sind. Und: Ein Anspruch auf eine Verordnung per Videosprechstunde oder nach Telefonkontakt besteht nicht.

Zur Begründung der Konkretisierung verweist der G-BA darauf, dass Videosprechstunden für Praxen und Versi­cherte zunehmend an Relevanz gewinnen – und damit der Bedarf, Leistungen auch über diesen Weg zu verord­nen.

Diese Möglichkeit besteht bereits für die Verordnung von Heilmitteln sowie Leistungen der häuslichen Kran­kenpflege und der medizinischen Rehabilitation. Auch die Arbeitsunfähigkeit kann per Videosprechstunde überprüft und bescheinigt werden.

Die Richtlinienänderung tritt in Kraft, wenn das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sie rechtlich nicht beanstandet und der G-BA den Beschluss im Bundesanzeiger veröffentlicht hat.

may/EB

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