Krankenhäuser schlagen sich bei Reform auf Seite der Länder

Berlin – Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat den unionsgeführten Bundesländern eine Blockadehaltung beim Krankenhaustransparenzgesetz vorgeworfen. Die Krankenhäuser schlugen sich heute auf die Seite der Union und der Länder und verteidigten diese für ihre Haltung.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) bezeichnete den Blockadevorwurf des Ministers an die Adresse der Bundesländer mit Blick auf das Transparenzgesetz und die Krankenhausreform als „falsch“.
Nicht nur die unionsgeführten Länder treibe die große und berechtigte Sorge um, dass mit dem Transparenzgesetz vom Bundesgesundheitsminister bisher keine ausreichenden wirtschaftlichen Hilfen in Aussicht gestellt würden, um die Insolvenzwelle und das daraus resultierende Krankenhaussterben zu stoppen, hieß es von der DKG. Man unterstütze die inhaltliche Kritik der Länder an einzelnen Teilen des Transparenzgesetzes.
Gemeinsame Basis verlassen
Aus Sicht der Krankenhäuser hat der Minister mit den Inhalten des Gesetzentwurfs die gemeinsame Basis zwischen Bund und Ländern verlassen. Er wolle quasi durch die Hintertür erneut die Krankenhauslevel einführen, die es nach den Eckpunkten nicht mehr geben sollte, so die DKG. Auch gehe es den Ländern darum, ein Übermaß an bürokratischen Vorgaben zu vermeiden und den Zeitpunkt der Leistungsgruppentransparenz mit den Krankenhausplanungsaktivitäten der Länder zu synchronisieren.
„Der jetzige Zustand ist auf jeden Fall für die Krankenhäuser nicht haltbar. Wenn der Bund gegenüber den Ländern beim Transparenzgesetz nicht zu Kompromissen bereit ist und keine Einigung zu Stande kommt, darf das nicht zulasten der Krankenhäuser gehen“, schreibt die DKG. Sie mahnt schnelle Entscheidungen an.
„Aktuell weist der Bundesgesundheitsminister den Ländern die Schuld an der finanziellen Situation der Krankenhäuser zu, da diese zum Krankenhaustransparenzgesetz den Vermittlungsausschuss angerufen haben“, sagte auch der Vorstandsvorsitzende der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG), Heiner Scheffold.
Transparenzgesetz löst nicht die grundlegenden finanziellen Probleme
Hintergrund für die Ablehnung sei aber, dass das Gesetz massiv in die Rechte der Länder bei der Krankenhausplanung eingreifen und die zwischen Bund und Ländern im letzten Juli geeinten Eckpunkte zur Klinikreform aushebeln würde.
„Die Argumentation des Bundesgesundheitsministers ist irreführend, da im Krankenhaustransparenzgesetz gar keine echten finanziellen Verbesserungen vorgesehen sind. Das Gesetz würde lediglich die Liquidität der Krankenhäuser verbessern“, sagte er. Das Krankenhaustransparenzgesetz würde aber zugleich die grundlegenden finanziellen Probleme der Krankenhäuser nicht lösen und Klinikinsolvenzen nicht wirkungsvoll vermeiden.
Hierfür müssten vielmehr die Landesbasisfallwerte schnell und pauschal um mindestens vier Prozent erhöht werden. Dies sei gerechtfertigt, da die hohen Inflationskosten der vergangenen Jahre nicht voll finanziert worden seien. Dafür brauche der Bundesgesetzgeber das Krankenhaustransparenzgesetz nicht.
Der Bundesrat hatte Ende November das nicht zustimmungspflichtige Transparenzgesetz mit einer knappen Mehrheit blockiert und den Vermittlungsausschuss angerufen. Nun muss zunächst ein Kompromiss zwischen Bund und Ländern erzielt werden, damit das Gesetz in Kraft treten kann.
Vorwürfe an die Union
Lauterbach hatte gestern gesagt, sollte die Union weiterhin verhindern, dass das Gesetz im Vermittlungsausschuss auf die Tagesordnung gesetzt werde, trage sie einen „wesentlichen Anteil an der Schuld“ für eintretende Insolvenzen.
Das Gesetz sei „keine gute Gelegenheit für Parteipolitik“. Wer hier „zündelt“, verunsichere unnötigerweise die Bevölkerung, sagte der Minister. Da dies auch jedem klar sein müsse, sei er „zuversichtlich“, dass es noch zu einem Einlenken komme.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: