Politik

Krankenhausreform: Diese Länder haben gegen das Transparenzgesetz gestimmt

  • Dienstag, 28. November 2023
Karl Lauterbach (SPD)/picture alliance, Geisler-Fotopress, Bernd Elmenthaler
Karl Lauterbach (SPD)/picture alliance, Geisler-Fotopress, Bernd Elmenthaler

Berlin – Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag den ersten Baustein der geplanten Krankenhausreform vorerst blockiert. Konkret hat der Bundesrat wegen des Krankenhaustransparenzgesetzes mit einer knappen Mehrheit von 35 Stimmen den Vermittlungsausschuss angerufen. Bereits im Vorfeld hatten viele Länder Kritik an diesem Gesetz geäußert.

Dabei haben Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen gegen das Gesetz und für die Anrufung des Vermittlungsausschusses gestimmt und damit eine knappe Mehrheit von 35 von 69 Stimmen erreicht.

Bemerkenswert ist die Entscheidung der beiden Länder Brandenburg und Thüringen, in denen jeweils die SPD an der Regierungskoalition beteiligt ist. Sie haben damit gegen das Vorhaben ihres Parteikollegen und Bundesge­sund­­heits­minister Karl Lauterbach gestimmt. Die anderen SPD-geführten oder an der Regierung beteiligten Länder haben am vergangenen Freitag nicht für die Anrufung des Ausschusses gestimmt.

Die Länder Saarland, Rheinland-Pfalz und Bremen haben zudem per Protokollerklärung bekannt gegeben, dass sie auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichten, da „der Prozess der Krankenhausreform insgesamt nicht verzögert oder gefährdet werden darf“. Statt des Vermittlungsausschusses sollten „alle noch strittigen Fragen im Rahmen des eigentlichen Gesetzgebungsverfahrens der Krankenhausreform“ geklärt werden.

Zwar sei das Ziel, mehr Transparenz in der stationären Versorgung gut, allerdings sei die Kritik an der Umset­zung und der Inhalte des Transparenzgesetzes teilweise berechtigt, heißt es weiter. Die drei Länder sprechen sich dabei erneut für ein Vorschaltgesetz mit finanziellen Hilfen für die Krankenhäuser aus.

Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) erklärte nach der Abstimmung, dass sich Nieder­sachsen vor der Abstimmung intensiv für einen Kompromiss eingesetzt habe. Dieser hätte eine Zustimmung zum Transparenzgesetz bei deutlichen finanziellen Verbesserungen für die Krankenhäuser beinhaltet. Der Bund hatte zudem vergangenen Freitag unter anderem eine Anpassung der Landesbasisfallwerte angekündigt und ist damit den Ländern in ihren Forderungen etwas entgegengekommen.

Konstruktiver Weg benötigt

„Das hätte den Krankenhäusern durchaus relevant geholfen. Ich hätte eine solche Kompromisslinie vertretbar gefunden, vor allem, um den weiteren Prozess bei der Krankenhausreform nicht zusätzlich zu belasten“, so Philippi. Bund und Länder müssten jetzt einen konstruktiven Weg finden, um die Probleme zu lösen.

„Wir brauchen erstens mehr Geld für die Krankenhäuser bis zum Greifen der Krankenhausreform und wir brauchen zweitens eben diese Krankenhausreform für zukunftsfähige Versorgungsstrukturen“, betonte er.

Ähnlich äußerte sich Clemens Hoch (SPD), Gesundheitsminister aus Rheinland-Pfalz, das ebenfalls nicht ge­gen das Transparenzgesetz gestimmt hat. „Durch die Blockade jetzt werden wichtige Gelder nicht für die Ein­richtungen freigegeben. Dies droht unsere ohnehin schon angespannte Lage weiter zu verschlimmern. Eine ganze Branche steht auf der Kippe“, mahnte Hoch im Hinblick auf die finanziell angeschlagenen Kranken­häuser.

Er forderte zudem: „Bund und Länder sind alle gefragt, politisches Taktieren dem Wohl von Patientinnen und Patienten zurückzustellen. Es geht um nicht mehr und nicht weniger als den Erhalt eines der besten Gesund­heitssysteme der Welt.“

Lauterbach selbst zeigte sich gestern enttäuscht von den Bundesländern, betonte aber auch, dass ein Konsens mit den Ländern erreicht werden könne. Wie er diesen erzielen möchte, verriet er hingegen nicht.

Wann genau der Vermittlungsausschuss erstmalig tagen wird, ist noch offen. Auch wie viele Treffen angepeilt werden, ist nicht fest geregelt, sondern vielmehr von dem jeweiligen Verhandlungsstand abhängig. Es ist aber davon auszugehen, dass die Sitzungen während der Bundestagssitzungswochen stattfinden werden. Demnach könnte eine erste Runde ab dem 11. Dezember dieses Jahres starten, ansonsten wieder ab dem 15. Januar 2024.

Vonseiten der Bundesländer als auch des Bundestags sind jeweils 16 Vertreterinnen und Vertreter Teil des Ver­mittlungsausschusses. Für die Bundesländer sitzen aktuell die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten in dem Gremium. Ausnahme ist Brandenburg, dort vertritt die Ministerin und Chefin der Staatskanzlei, Kathrin Schneider (SPD), das Land.

Für die Seite des Bundes sitzen 16 Bundestagsabgeordnete abhängig von der Fraktionsstärke im Ausschuss. Am Verhandlungstisch sitzen also nicht die jeweiligen Fachpolitiker.

Bundestag und Bundesrat müssen entsprechende Vorschläge des Ausschusses bestätigen. Schlägt der Ver­mittlungsausschuss vor, das Transparenzgesetz zu ändern, muss der Bundestag über die Änderungsvorschläge abstimmen. Der Bundesrat kann anschließend über seine Zustimmung oder Einspruch entscheiden.

Sollte der Vermittlungsausschuss das durch den Bundestag bereits verabschiedete Gesetz beschließen oder wird das Verfahren ohne Einigung abgeschlossen, muss allein der Bundesrat sich nochmal mit dem Gesetz befassen. Der Bundesrat hat allerdings in beiden Fällen über die Zustimmung oder Einspruchslegung zu entscheiden. Das Krankenhaustransparenzgesetz ist nicht-zustimmungspflichtig, dennoch könnte der Bundesrat das Gesetz mit diesem Prozedere noch endgültig stoppen.

cmk

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