Krankenhausgesellschaft: Bewilligung der KHZG-Fördermittel muss sich beschleunigen
Berlin – Die Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) mahnt im Zusammenhang mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) eine Beschleunigung der Bewilligung von beantragten Fördermitteln an.
Die Krankenhäuser würden beispielsweise auf die Bewilligung von mehr als 1.000 Förderanträgen zum Aufbau von Patientenportalen durch das Bundesamt für soziale Sicherung (BAS) warten, sagte Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG. Dabei habe gerade in diesem Punkt die Erhebung des digitalen Reifegrades deutscher Krankenhäuser die Dringlichkeit bestätigt.
„Dass sich die Bewilligung der Fördermittel nun noch weit in das Jahr 2022 hineinziehen wird, erschwert die ohnehin prekäre Situation der Krankenhäuser im Kampf um entsprechende Ressourcen weiter“, so Gaß.
Krankenhäuser seien gezwungen gewesen, teils in wenigen Wochen ihre Bedarfsanmeldungen bei den zuständigen Stellen der Länder einzureichen. Insofern erwarteten die Krankenhäuser nun zurecht, dass die Bewilligung der beantragten KHZG-Fördermittel deutlich an Fahrt gewinne.
Die zur Umsetzung der Digitalisierungsmaßnahmen notwendige Zeit schrumpfe immer weiter zusammen. An der Sanktionsverpflichtung ab dem Jahr 2025 könne der Gesetzgeber unter diesen Umständen aus Sicht der DKG nicht festhalten, erklärte Gaß.
Zum Hintergrund: Der Gesetzgeber stellte mit dem KHZG nicht nur Mittel für Investitionsmaßnahmen zur Verfügung, sondern sieht auch Sanktionen vor, sollten bestimmte digitale Dienste (also beispielsweise die Einrichtung von Patientenportalen) nicht bereitgestellt werden.
Für die Zeit ab Anfang 2025 ist dann für jeden voll- und teilstationären Fall ein Abschlag von maximal zwei Prozent des Rechnungsbetrags vorgesehen.
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