Politik

Milliarden aus Krankenhaus­zukunftsfonds fast vollständig ausgezahlt

  • Dienstag, 28. Februar 2023
/ipopba, stock.adobe.com
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Berlin – Die im Jahr 2020 beschlossenen Fördermittel in Höhe von drei Milliarden Euro zur Digitalisierung von Krankenhäusern sind nahezu vollständig ausgezahlt. Dies teilte das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) heute mit.

Die Gelder waren von der Bundesregierung bereitgestellt worden, um Investitionen in die digitale Infra­struk­tur und die Informationssicherheit deutscher Kliniken zu ermöglichen.

Dem Bundesamt zufolge wurden von den Ländern bis Ende 2021 mehr als 6.000 Anträge auf Förderung von Digitalisierungsvorhaben gestellt. Als Beispiele nannte die Behörde die Einrichtung von Patientenportalen, Systeme zur elektronischen Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen und digitale Medika­tionsmanagements.

„Das Zukunftsprogramm Krankenhäuser hat großen Anklang gefunden“, sagte BAS-Präsident Frank Plate. Mit der Bewilligung der letzten Anträge werde man einen weiteren Meilenstein erreichen. Dass die Fördermittel des Zukunftsfonds fast vollständig ausgeschöpft worden seien, bezeichnet er als „gute Nachricht“ für alle Patienten.

Die Umsetzung der geförderten Vorhaben werde sich spürbar auf die Qualität der Versorgung im Krankenhaus auswirken. Das BAS will die Vorhaben gemeinsam mit den Ländern weiter eng begleiten. Die Prüfung der Verwendungsnachweise sei bereits aufgenommen worden, hieß es.

Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) führt die Aufsicht über die Träger und Einrichtungen der gesetzli­chen Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung, deren Zuständigkeitsbereich sich über mehr als drei Bundesländer erstreckt.

Zudem nimmt das BAS wichtige Verwaltungsaufgaben im Bereich der Sozialversicherung wahr. Zu diesen Aufgaben gehören unter anderem die Verwaltung des Gesundheitsfonds, die Durchführung des Risikostruk­turausgleichs in der Krankenversicherung, die Zulassung von Behandlungsprogrammen für chronisch Kranke sowie die Verwaltung des Ausgleichsfonds in der sozialen Pflegeversicherung.

afp/EB

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