Politik

Krankenhausreform: Bund darf nicht wackeln

  • Donnerstag, 11. April 2024
/picture alliance, Danny Gohlke
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Berlin – Die Krankenhausreform befindet sich im Zeitplan. Das hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauter­bach (SPD) heute auf einer Pressekonferenz betont. „Wir sind jetzt in der Zielgeraden“, erklärte er. Nach Ge­sprächen mit kommunalen Spitzenverbänden, sagte der Minister: „Die Kommunen erwarten die Reform“ und stünden entsprechend hinter dem Vorhaben.

„Es ist unstrittig, dass wir deutlich zu viele Krankenhäuser haben“, betonte Lauterbach. Die Hälfte der rund 1.720 Kliniken hätten weniger als 150 Betten und in dieser Größe sei in vielen Bereichen keine planbare Spitzenmedizin darstellbar. Über die geplante Strukturverbesserung im Rahmen der Reform habe er heute mit den Kommunen gesprochen.

Diese hätten ihn ermutigt, die Krankenhausreform weiter voranzutreiben. Ein Teilnehmer der Gespräche hätte zu ihm gesagt: „Der Bund darf auf keinen Fall wackeln bei der Reform“. Dazu könne Lauterbach nur sagen: „Der Bund wird nicht wackeln.“

Grund dafür sei auch, dass die Kommunen bislang keine Handhabe hätten, die Struktur der Krankenhaus­land­schaft zu verbessern. Nach den Gesprächen mit den Kommunen heute Morgen folgen weitere Gespräche mit der Selbstverwaltung und den Bundesländern zum gleichen Thema am späten Nachmittag.

Der vor wenigen Wochen bekannt gewordene Referentenentwurf eines Krankenhausversorgungsverbesse­rungsgesetzes (KHVVG) war kurz nach Bekanntwerden Informationen des Deutschen Ärzteblatts (DÄ) zufolge offenbar vom Bundesfinanzministerium (BMF) gestoppt worden.

Bislang ist die Krankenhausreform auch noch nicht auf der Agenda des Bundeskabinetts am 24. April zu fin­den. Lauterbach hatte zuletzt mehrfach betont, dass die Kabinettsverabschiedung des Gesetzes an diesem Tag erfolgen solle.

Auf Nachfrage des erklärte er heute: „Der Bundesfinanzminister unterstützt diese Reform ohne Wenn und Aber.“ Am Wochenende hätten Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) und er sehr intensiv über die Reform gesprochen. Die Ressortabstimmung zwischen den Bundesministerien laufe nach wie vor.

Es müssten noch viele Fragen, insbesondere juristische Details und Wettbewerbsaspekte geklärt und geprüft werden, so Lauterbach. „Davon hängt ab, ob wir den 24. April halten können. Ich gehe weiter davon aus.“ Er betonte aber, es gebe keine grundsätzliche Blockade durch den Bundesfinanzminister.

Folgenabschätzung für Herbst 2024 geplant

Um erstmalig eine Folgenabschätzung zur stationären Versorgung in Deutschland zu haben, habe die Regie­rungskommission Krankenhaus zudem ein Instrument entwickelt, mit dem man die Versorgung standortspezi­fisch nach Leistungsgruppen prüfen könne. Dafür werde Deutschland in 84.000 Zellen à 1.000 Einwohne­rin­nen und Einwohner einsortiert, erklärte Lauterbach.

In jeder dieser Zellen könne man je nach Leistungsgruppe sehen, welche Bedeutung die Krankenhausstand­orte für die Patientenversorgung haben. Damit könnten Träger, Kommunen und Länder für Regionen und so­gar auf Ebene der Stadtteile genau sehen, ob die Versorgung beeinträchtigt werden würde, wenn ein Standort keine Leistungen in dieser Leistungsgruppe mehr erbringe.

Bei dieser Betrachtung werde die Fallzahl und Schweregrade einer Erkrankung mitberücksichtigt, so Lauter­bach. Es sei oft zu beobachten, dass es viele Krankenhäuser gebe, die an der Versorgung teilnähmen, aber deren Abschalten die Versorgung nicht gefährden würde, berichtete er. Es gebe aber auch Kliniken, die für die Versorgung dringend benötigt würden.

Das Instrument solle im Herbst 2024 veröffentlicht werden, kündigte Lauterbach an. Ob es für die breite Öffentlichkeit zur Verfügung stehe, sei noch nicht klar. Länder und Kommunen sollen es ab diesem Zeitpunkt aber nutzen können.

„Diese Transparenz hätten wir seit Jahren benötigt“, bemängelte Lauterbach. Man sei bislang im stationären Bereich im „Blindflug“ gewesen und habe keine wirksame Krankenhausplanung in der Vergangenheit gehabt. Dies werde sich nun ändern.

Für das Instrument werden Abrechnungsdaten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) genutzt. 16 Milli­o­nen Krankenhausabrechnungen seien in das Instrument geflossen, so Lauterbach.

cmk

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