Krankenhausreform: Bundesrat spricht sich für Nachbesserungen aus

Berlin – Der Bundesrat hat heute für deutliche Änderungen beim geplanten Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) gestimmt. Die meisten Punkten der Empfehlung aus den Ausschüssen der Länderkammer wurden damit gebilligt. Über das Papier hatte das Deutsche Ärzteblatt bereits berichtet.
„Das Krankenhausreformanpassungsgesetz kommt den Ländern in einigen Punkten entgegen“, sagte heute Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) aus Baden-Württemberg. Allerdings müsse die Planungshoheit der Länder gewahrt bleiben. Dies sei das „Herzstück“ einer bedarfsgerechten Krankenhausplanung. Dabei gehe es Lucha nicht um die Absenkung von Qualitätsstandards, sondern dass die Länder mit der Planung „verantwortungsvoll gestalten“ könnten. Er begrüßte zwar die größere Beteiligung des Bundes am Transformationsfonds, hier bräuchte es allerdings dennoch mehr Spielräume für die Länder, forderte Lucha.
Konkret bemängelte Lucha vor allem die befristeten Ausnahmemöglichkeiten von drei Jahren, die die Länder im Einvernehmen mit den Krankenkassen dem KHAG-Entwurf zufolge einzuhalten haben. Dies kritisierte unter anderem auch Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) aus Niedersachsen. Seine Amtskollegin Diana Stolz (CDU) aus Hessen nannte die bislang angedachten Ausnahmeregeln „illusorisch“. Zusätzliche Ausnahmefristen um weitere drei Jahre würden benötigt, dann könne man die Regelung praxistauglich nennen, sagte Stolz.
Auch die „starre Kilometerregelung“, also dass ein Krankenhaus mit mehreren Gebäuden nur als ein Standort gezählt werden dürfe, wenn die einzelnen Häuser nicht mehr als 2.000 Meter auseinander liegen, kritisierte Lucha. Philippi schlug vor, dass die Länder und die Selbstverwaltung gemeinsam über die Standortregelung künftig entscheiden sollten. Die Regelung würde beispielsweise die organisatorische Einheit der Charité – Deutschlands größtes Universitätsklinikum – künstlich zerschneiden, kritisierte auch die Berliner Gesundheitssenatorin, Ina Czyborra (SPD).
In Nordhessen gebe es zwei Krankenhäuser, die fusionieren und ihre Strukturen bündeln und verschlanken wollen, ganz nach dem Sinne der Krankenhausreform, sagte Stolz. Allerdings liegen ihre Standorte 2.500 Meter voneinander entfernt und dürften nach der KHAG-Regelung nicht als ein Krankenhaus gezählt werden. Für genau solche Fälle bräuchten die Länder mehr Spielraum, forderte die CDU-Politikerin.
Judith Gerlach (CSU), Gesundheitsministerin in Bayern, bemängelte ebenfalls zu wenig Gestaltungsmöglichkeiten für die Länder und „überzogene Personal- und Strukturvorgaben“ bei den Leistungsgruppen. All das würde Nachbesserungen beim KHAG dringend erforderlich machen, sagte sie.
Sie bemängelte zudem die Verschiebung der geplanten Mindestvorhaltezahlen auf Dezember 2026. Wenn diese Zahlen erst so spät veröffentlicht und verbindlich eingeführt würden, bedeute dies enorme Unsicherheiten für die Planungsbehörden der Länder. Gerlach forderte darüber hinaus die geplanten Streichungen der Fördermittel für bestimmte Leistungsbereiche im Jahr 2027 zurückzunehmen.
Problematisch sei zudem, dass der Bund das „eigentliche Herzstück der Reform“, die sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen (SüV) als Nebensache abtun würde, kritisierte Philippi. Dies würde aber vorprogrammiertes Scheitern bedeuten, dabei könnten die SüV das Rückgrat der Versorgung werden. Dafür brauche es realistische Rahmenbedingungen, um eine ausreichende Auslastung der Häuser zu bekommen, so Philippi. Er forderte entsprechend ein breites Leistungsspektrum ohne „blockierende Pflichtleistungen“ sowie die Wiederaufnahme von medizinisch-pflegerischen Leistungen.
Laut Czyborra (SPD) fehle es weiter an sektorenübergreifender Steuerung. Dies sei aber die Schlüsselfrage des Gesundheitssystems. Zudem brauche es Bürokratieabbau und mehr Digitalisierung. Statt Insellösungen müsse es mehr interoperable Systeme geben, forderte die Gesundheitssenatorin.
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