Krankenhausreform: Lauterbach macht Druck auf unionsgeführte Länder

Berlin – Vor dem heutigen Treffen der Kommunalverbände mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) versucht der Bundesgesundheitsminister, weiter Druck auf die Union auszuüben. Er warnte erneut vor einem breiten Kliniksterben, falls die unionsgeführten Länder die geplanten Klinikhilfen im Transparenzgesetz nicht im Februar doch noch durch den Bundesrat passieren ließen.
„Die dringend notwendigen Krankenhausreformen zu verzögern, geht besonders zulasten der Städte und Kommunen. Sie sind Träger vieler Kliniken, müssen für Defizite geradestehen“, sagte Lauterbach der Rheinischen Post. Diese Millionenlast sei kaum noch zu schultern.
„Mehr als 100 Krankenhäusern droht ohne das Gesetz 2024 die Insolvenz“, sagte Lauterbach. Deshalb müsse das Transparenzgesetz am 2. Februar im Bundesrat beschlossen werden. Der Minister argumentierte, mit dem derzeit auf Eis liegenden Transparenzgesetz könnten die Krankenhäuser bundesweit eine Liquiditätsspritze von sechs Milliarden Euro erhalten.
„Auch die zusätzliche bessere Finanzierung von Personalkosten würde dann folgen. Und Patienten bekämen einen Überblick, welches Krankenhaus welche Leistungen mit welcher Qualität anbietet“, so Lauterbach. Er betonte, das Transparenzgesetz schaffe Zeit und Voraussetzungen dafür, den Entwurf für die eigentliche Krankenhausreform noch im Februar als Gesetzentwurf vorzulegen.
Der Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Uwe Brandl, mahnte im Vorfeld rasche Hilfen für Krankenhäuser an. „Wir erwarten einen Schub für die Krankenhausstrukturreform. Es ist dringend erforderlich, dass die finanzielle Grundlage für die Reform durch den Bund geschaffen wird“, sagte Brandl.
Ohne entsprechende Mittel stehe die Überlebensfähigkeit der Krankenhäuser auf der Kippe und die angedachte Reform sei zum Scheitern verurteilt, so Brandl. Man sehe Bund und Länder in der Pflicht, Geld bereitzustellen, um die wohnortnahe, medizinische Versorgung zu sichern und eine zukunftsfähige Krankenhauslandschaft zu schaffen.
„Die Kommunen dürfen nicht zu Ausfallbürgen werden, um die fehlende Finanzierung durch den Bund und die Krankenkassen auszugleichen“, fügte der Verbandspräsident hinzu. Die Betriebskosten hätten viele Krankenhäuser schon im Jahr 2023 in die roten Zahlen gebracht. „Mit der weiteren Tarifsteigerung in diesem Jahr werden die Krankenhäuser weiter unter Druck geraten und zunehmend Anträge auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen müssen“, warnte Brandl.
Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) erhob erneut Vorwürfe gegen die Bundesregierung. Wenn Lauterbach behaupte, das Gesetz würde die finanziellen Probleme der Kliniken lösen, sei das Augenwischerei, sagte sie. „Der Bundesgesundheitsminister versucht, den Ländern die Verantwortung für die drohende Klinikinsolvenzwelle in die Schuhe zu schieben. Das ist ein geradezu dreistes Ablenken vom eigenen Versagen.“
Nach Darstellung Gerlachs würde das geplante Gesetz den Kliniken keine zusätzlichen Mittel verschaffen. Es ziehe lediglich Zahlungen vor, die den Krankenhäusern ohnehin zustünden.
Nun wolle Lauterbach Druck auf die Länder ausüben, damit diese „seinem verkorksten Krankenhaustransparenzgesetz doch noch zustimmen“. Doch davon lasse sich Bayern nicht beeindrucken. „Für mögliche Pleiten trägt allein Lauterbach die Verantwortung.“
Der Bund trage die Verantwortung für die Betriebskosten der Kliniken, betonte die Ministerin. Ohne Ausgleich wüchsen ihnen diese Ausgaben durch Kostensteigerungen über den Kopf und seien existenzbedrohend. Die Länder hätten sich bislang vergeblich für ein Soforthilfeprogramm über fünf Milliarden Euro eingesetzt.
Lauterbach wirft dagegen den unionsgeführten Ländern eine Blockade vor. Zusätzliche Mittel von sechs bis acht Milliarden Euro stünden den Krankenhäusern zur Verfügung, wenn dieses Gesetz beschlossen würde, hatte er vergangene Woche erklärt.
„Wenn wir dieses Gesetz nicht durchgesetzt bekommen, dann ist ein Krankenhaussterben in Deutschland in großen Teilen schwer abwendbar.“ Viel hänge davon ab, dass es in der Bundesratssitzung am 2. Februar beschlossen werde.
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