Gesetzespläne im BMG: „Die Zeit läuft uns davon“

Berlin – Mit hohem Zeitdruck arbeitet das Bundesgesundheitsministerium (BMG) derzeit daran, möglichst in diesem Jahr viele Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen. Derzeit „kumulieren sich alle Vorhaben“, berichtete Michael Weller, Leiter der Abteilung 2 „Gesundheitsversorgung und Krankenversicherung“ im BMG.
„Uns läuft die Zeit davon“, sagte er bei einem Symposium der Gesellschaft für Recht und Politik im Gesundheitswesen (GRPG) heute in Berlin. Ziel sei es, bis zum 24. April möglichst viele Gesetze im Bundeskabinett verabschieden zu lassen. Gesetze, die bis zu der Kabinettssitzung nicht verabschiedet würden, könnten nicht bis zum 1. Januar 2025 in Kraft treten, so Weller.
Zu den Gesetzen, die das BMG bis dahin als Kabinettsentwurf vorlegen will, zählen die Krankenhausreform sowie die beiden Gesetze zur Notfallreform und zum Rettungsdienst. Auch soll das Gesetz zum Umbau der Gematik zu einer Nationalen Digitalagentur bis dahin vorliegen. Eckpunkte zur Reform der Notfallversorgung will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am kommenden Dienstag vorstellen.
Als weiteres großes Gesetzesvorhaben, das ebenfalls bis Mitte April im Kabinett verabschiedet werden soll, nannte Weller das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz, das auch als erstes von zwei Versorgungsgesetzen bezeichnet wird.
Erste Eckpunkte des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz lägen bereits seit zehn Monaten in den verschiedenen Ministerien sowie im Bundeskanzleramt vor, seien dort aber nicht weiterbearbeitet worden. Nun wolle man voranschreiten. Weller hatte bereits im Dezember des vergangenen Jahres angekündigt, eine „Resettaste“ drücken zu wollen.
Die bislang beschriebenen Regelungen bleiben erhalten, auch der Plan für 5.000 neue Medizinstudienplätze. Diese sollen zu einem Drittel von den Bundesländern und zu zwei Dritteln von den Krankenkassen finanziert werden. Die Studienplätze sollen so gefördert werden, dass die künftigen Absolventen in Regionen mit Unterversorgung arbeiten.
In das Gesetz einfließen sollen auch die Überlegungen für eine Reform der hausärztlichen Honorierung sowie eine Pauschale für eine Hitzeberatung in der Hausarztpraxis, die zu Beginn der Woche vorgestellt wurden. In dem Gesetz weiterhin enthalten sein sollen auch die Pläne Lauterbachs zu Gesundheitskiosken.
Weller betonte heute noch einmal, dass dieses Angebot, das die Kommunen initiieren könnten und von den Krankenkassen finanziert werden müsse, keine Konkurrenz zur ärztlichen Versorgung darstelle.
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