Politik

Krankenhausreform: Laumann bemängelt fehlenden Dialog zwischen Bund und Ländern

  • Mittwoch, 24. Januar 2024
Vertreter des Bundestags, der Länder und der Bundesregierung bei den Verhandlungen des Vermittlungsausschusses. (Archivbild) /picture alliance, Bernd von Jutrczenka
Vertreter des Bundestags, der Länder und der Bundesregierung bei den Verhandlungen des Vermittlungsausschusses. (Archivbild) /picture alliance, Bernd von Jutrczenka

Berlin – Bei der Krankenhausreform geht es nicht voran. Bund und Länder wollen von ihren Positionen bis­lang kaum abrücken. Entsprechend sollte in den kommenden Tagen der Vermittlungsausschuss zum Kranken­haustransparenzgesetz stattfinden. Bislang gibt es allerdings noch keine Einladung zu einer solchen Sitzung.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will das Krankenhaustransparenz­gesetz als ersten Baustein der Krankenhausreform durchdrücken, die Bundesländer fürchten um ihre Planungshoheit und fordern vom Bund kurzfris­tige finanzielle Hilfen für die Kliniken.

Der Gesundheitsminister aus Nordrhein-Westfalen (NRW), Karl-Josef Laumann (CDU), ruft Lauterbach im Na­men der CDU-geführten Länder nun per Brief zum Dialog auf – aber nicht ohne eigene Forderungen zu un­terstreichen. Das Schreiben liegt dem Deutschen Ärzteblatt vor.

Die Reform der Krankenhausfinanzierung sei auf Bundesebene für die Zukunft der stationären Krankenhaus­versor­gung in Deutschland von zentraler Bedeutung, schreibt Laumann. Allen sei klar, wie schwierig die Situ­ation der Kliniken aktuell sei.

„Deshalb drängt die Zeit und wir sollten gemeinsam die Chance nicht vertun, eine Krankenhausreform auf den Weg zu bringen, von der unsere Krankenhauslandschaft, die dort Beschäftigten, vor allem aber die Patientin­nen und Patienten profitieren werden“, so Laumann weiter.

Um dieses gemeinsame Ziel zu erreichen sei es wichtig, „wieder in einen Dialog zu kommen“. Sowohl die Patienten als auch die Krankenhäuser warteten auf eine Reform, mit der man „die Krankenhauslandschaft bundesweit zukunftsfähig aufstellen“ könne.

Verhandlungen auf Augenhöhe erwünscht

„Die Bürgerinnen und Bürger haben kein Verständnis dafür, dass Bund und Länder nicht in der Lage sind, gemeinsam eine wichtige Reform für einen so wichtigen Bereich der Daseinsvorsorge auf den Weg zu brin­gen“, betont Laumann weiter. Er finde es „bedauerlich“, dass eine Zustimmung zum Transparenzgesetz Bedin­gung für die weitere gemeinsame Arbeit an dem Krankenhausversorgungsverbesse­rungsgesetz sein solle.

Laumann bemängelte, dass dieses Vorgehen in den gemeinsamen Eckpunkten vom Sommer 2023 nicht entsprechend vereinbart worden war. „Im Gegenteil: wir haben uns stets Verhandlungen auf Augenhöhe versprochen. Dieses gemeinsame Verständnis der Zusammenarbeit ist leider abhanden gekommen“, so der NRW-Minister.

Er mahnte zugleich an, dass die fachlichen Hinweise der Länder ernst genommen und berücksichtigt werden müsse, um eine Verständigung erzielen zu können. Ohne Bereitschaft der Bundesregierung, grundlegende Veränderungen am Transparenzgesetz vorzunehmen, erscheine die Durchführung eines Vermittlungsaus­schussverfahrens nicht erfolgversprechend.

Krankenhausplanung der Länder berücksichtigen

Konkret erwarten die CDU-geführten Länder, dass die Krankenhausplanung der Länder berücksichtigt wird. Das Transparenzregister müsse auf den planerischen Ausweisungen der Länder beruhen. Um das zu ermög­lichen, müsse auch der Zeitplan zur Umsetzung des Gesetzes verändert werden. Das Gesetz dürfe darüber hinaus nicht zu noch mehr Bürokratieaufwand für die Krankenhäuser führen. Auch müsse eine Evaluations­pflicht eingeführt werden, ob das Transparenzregister einen Nutzen für Patienten hat.

Laumann betonte, dass das Transparenzregister „kein einziges Krankenhaus vor der Insolvenz retten“ werde. Deshalb brauche es „eine konkrete Aussage der Bundesregierung, ob und wann die Berechnungssystematik der Landesbasisfallwerte (LBFW) geändert“ werde und welche zusätzlichen Mittel dies den Krankenhäusern bringe. Der Hinweis auf vorgezogene Liquiditätshilfen sei aus Sicht der Länder „nicht ausreichend“.

Lauterbachs finanziellen Zusagen – ursprünglich enthalten in einer Protokollnotiz – stellten zwar eine Erhö­hung des Landesbasisfallwerts in Aussieht, blieben aber nicht nur vage, sondern erreichten auch nicht die erforderliche Höhe, monierte Laumann. „Sie nehmen nur einen Bruchteil der Vorschläge der Länder auf. Und sie sind kein Grund, ein in der vorliegenden Fassung verfassungsrechtlich bedenkliches Transparenzgesetz ,durchzuwinken'“.

Laumann unterstreicht, dass in der Bundesratsinitiative der Länder zur wirtschaftlichen Sicherung der Kranken­häuser die Forderungen der Länder an den Bund bereits konkret niedergelegt sind. Demnach müssen die für die Krankenhausfinanzierung grundlegenden Landesbasisfallwerte für 2022 und 2023 rückwirkend um vier Prozent zu erhöhen werden.

Sicherzustellen sei auch die regelhafte Refinanzierung der vollen Tarifsteigerungen ab dem Jahr 2024, die Anpassungen an der generellen Berechnungssystematik des LBFW und eine Verstetigung der aktuellen Über­gangsregelung zur Zahlungsfrist von Krankenhausrechnungen. Ebenso sei aus Ländersicht ein kurzfristiges Nothilfeprogramm für existenzbedrohte Krankenhäuser notwendig.

Dass vor der nächsten Bundesratssitzung am 2. Februar eine Sitzung des Vermittlungsausschusses zustande kommt, halten Länderkreise für unwahrscheinlich. Der Zeitplan wird eng, da die Einladung mindestens fünf Tage vor der Sitzung verschickt werden muss.

may/bee/cmk

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