Politik

Länder regen Mutterschutz auch bei Fehlgeburten an

  • Freitag, 5. Juli 2024
/Daniel Jedzura, stock.adobe.com
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Berlin – Frauen sollten nach dem Willen der Bundesländer künftig einen freiwilligen Anspruch auf Mutter­schutz auch bei Fehlgeburten erhalten. Das regte der Bundesrat heute auf Initiative von Hamburg, Nieder­sachsen und dem Saarland an.

Ein solcher Anspruch werde den individuellen Umständen und Bedürfnissen der Betroffenen gerecht. Der Mutterschutz bei Fehlgeburten soll nach Vorstellung der Länderkammer deutlich vor der 20. Schwanger­schaftswoche beginnen und sich abhängig von der bisherigen Dauer der Schwangerschaft schrittweise ver­längern.

Die Länderkammer kritisierte, dass Fehl- und Totgeburten bislang ungleich behandelt würden. Nach gültiger Rechtslage handele es sich um eine Totgeburt, wenn das Gewicht des Kindes mindestens 500 Gramm betrage oder die 24. Schwangerschaftswoche erreicht worden sei.

In diesen Fällen habe die Mutter ein Anrecht auf 18 Wochen Mutterschutz und Mutterschaftsgeld. Bei einem früheren Zeitpunkt und einem geringeren Gewicht werde hingegen von einer Fehlgeburt gesprochen. Dann bestehe bisher kein Anspruch auf Mutterschutz.

Für eine Reform des Mutterschutzes sprächen neben der Gleichbehandlung auch psychologische Aspekte, da eine Fehlgeburt oft eine traumatische Erfahrung darstelle, argumentieren die Länder.

Auch könnten sich Betroffene erholen und so mögliche gesundheitliche Komplikationen vermeiden. Die ent­sprechende Entschließung des Bundesrats wurde an die Bundesregierung weitergeleitet. Eine Frist, wann diese sich damit befassen muss, gibt es nicht.

kna

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