Politik

Länder für Modernisierung des Morbi-RSA

  • Freitag, 21. März 2025
/YK, stock.adobe.com
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Berlin – Für eine Modernisierung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) sowie für eine Überprüfung der derzeitigen gesetzlichen Regelungen mit Auswirkungen auf die Terminvergabe durch Praxen plädierte heute der Bundesrat.

Die Bundesregierung solle prüfen, inwiefern die derzeitigen gesetzlichen Regelungen zu einer Ungleichbehandlung von gesetzlich und privat Krankenversicherten im Rahmen der ambulanten medizinischen Versorgung bei der Terminvergabe führen, so heißt es in einer Entschließung der Länderkammer.

Hierbei soll auch geprüft werden, durch welche gesetzlichen und untergesetzlichen Anpassungen ein gleichberechtigter Zugang von gesetzlich und privat Krankenversicherten zur ambulanten medizinischen Versorgung sichergestellt werden kann. Gesetzlich Krankenversicherte müssten genauso schnell einen Arzttermin erhalten wie privat Krankenversicherte.

Der Bundesrat sprach sich in diesem Zusammenhang dafür aus, „auch neue Lösungsansätze“ zu prüfen. Beispielhaft genannt werden eine Kontingentierung von Terminen für Privatpatientinnen und Privatpatienten, eine verpflichtende Mindestquote von Terminvergaben für gesetzlich krankenversicherte Patienten sowie finanzielle Anreize für Ärztinnen und Ärzte, die überwiegend gesetzlich Versicherte behandeln.

In einer weiteren Entschließung fordern die Länder die Bundesregierung auf, den Morbi-RSA zu reformieren. „Der Morbi-RSA ist zu entbürokratisieren und auf diejenigen Kriterien zu begrenzen, die zur Vermeidung einer Risikoselektion und zur Sicherstellung eines chancengleichen Wettbewerbs zwischen den Krankenkassen führen“, so die Länder.

Zudem müssten Handlungsspielräume für eine langfristig nachhaltige und effiziente Versorgung, für Vernetzung sowie Prävention eröffnet werden. Im Morbi-RSA sollen „hinreichende finanzielle Anreize“ geschaffen werden, mit denen „diejenigen Krankenkassen belohnt werden, die ihre Präventionsmaßnahmen und Versorgungsangebote steigern und das vorhandene Innovationspotenzial im Gesundheitssystem heben“.

Insbesondere im Rahmen der Weiterentwicklung der Regionalkomponente soll die „Schaffung von Anreizen zur Förderung von Präventionsmaßnahmen, sektorenübergreifender Vernetzung und von ambulanten Angeboten“ in den Fokus genommen werden.

Außerdem plädierte der Bundesrat dafür, die derzeit im Morbi-RSA vorhandene Unterdeckung bei vulnerablen Versichertengruppen“ zu beseitigen. Hierbei sei zu prüfen, inwieweit die Risikogruppen für Beziehende von Erwerbsminderungsrente wieder eingeführt und zusätzliche sozioökonomische Merkmale neu in den RSA-Datensatz aufgenommen werden sollten.

aha

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