Landtag für Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige

Kiel – Schleswig-Holsteins Landtag fordert ein Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige. Ein entsprechender Antrag wurde heute mit den Stimmen aller Fraktionen verabschiedet. Darin wird die schwarz-grüne Landesregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene für ein sofortiges Verkaufsverbot der immer weiter verbreiteten Partydroge einzusetzen, um die Gesundheit Jugendlicher zu schützen.
Ferner soll dem Antrag zufolge sichergestellt werden, dass sich die Abgabe von Lachgas auf handelsübliche Mengen beschränkt. Damit könne das Risiko für einen schädlichen Konsum verringert werden, hieß es. Aufklärungskampagnen müssten um das Thema Lachgas ergänzt werden.
Als Begründung wurde angeführt, der Konsum von Lachgas könne in extremen Fällen zu Ohnmacht, Lähmungen und Herzbeschwerden führen. Auch die Gefahr einer starken psychischen Abhängigkeit bestehe.
Lachgas, also Distickstoffmonoxid (N2O), ist seit einigen Jahren als Partydroge auf dem Vormarsch. Die Konsumenten atmen den euphorisierenden Stoff über Luftballons ein. Lachgas fällt in Deutschland bisher nicht unter das Betäubungsmittelgesetz und kann zum Beispiel in Sahnekapseln oder Kartuschen im Supermarkt, in Tabakläden oder im Internet gekauft werden.
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