Politik

Mecklenburg­-Vorpommern: Widerspruchs­lösung für Patientendaten

  • Mittwoch, 12. Juli 2023
/ Production Perig, stock.adobe.com
/ Production Perig, stock.adobe.com

Berlin – Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern will den Zugang zu Gesundheitsdaten für die Forschung vereinfachen. Eine Änderung im Landeskrankenhausgesetz (LKHG) soll eine Widerspruchlösung für Patienten einführen.

Die rot-rote Landesregierung will damit nach eigenen Angaben die gesetzlichen Hürden für die Gesundheits­forschung beseitigen, um diese für eine bessere Versorgung und Prävention für die Bevölkerung zu erleich­tern und qualitativ nach vorne zu bringen.

Zu diesem Zweck werde noch in diesem Jahr das LKHG geändert, erklärten Wissenschaftsministerin Bettina Martin (SPD), Gesundheitsstaatssekretärin Sylvia Grimm (SPD) und der Landesdatenschutzbeauftragte Se­bastian Schmidt vorgestern in Schwerin. Noch im Sommer soll ein Gesetzentwurf ins Landeskabinett gehen und dann dem Landtag vorgelegt werden.

Paragraf 37 LKHG legt in seiner derzeitigen Fassung fest, dass die Verarbeitung und Nutzung von personen­bezogenen Daten von Patienten nur dann für Forschungszwecke zulässig sind, wenn diese zuvor aktiv einge­willigt haben.

Das soll nun durch eine Widerspruchslösung ersetzt werden. Die genutzten Daten würden dabei pseudo­nymisiert und nur zu Forschungszwecken verwendet, eine Veräußerung an Dritte – auch zu kommerziellen Zwecken – sei ausgeschlossen. So soll sowohl die interne Nutzung der Daten in den Krankenhäusern als auch die deutschlandweite Verwendung zu Forschungszwecken ermöglicht werden.

„In Universitätskliniken werden täglich Daten erhoben, die Auswertung ist bisher schwer. Forscherinnen und Forscher müssen Krebs, Volkskrankheiten, seltene Erkrankungen besser verstehen und behandeln. Dazu bedarf es effizienter Forschungsbedingungen und weniger Bürokratie“, erklärte Martin.

„Klar ist aber auch: Die Sicherheit sensibler Patientendaten steht im Fokus. Es ist geradezu eine ethische Verpflichtung, dass wir die gesetzlichen Hindernisse, mit der die Forschenden in den Universitätskliniken zu kämpfen haben, aus dem Weg räumen.“

Mecklenburg-Vorpommern sei mit der Gesetzesänderung deutschlandweit beispielgebend. Bisher sei die Arbeit von Forschenden durch teils mehrjährige Antragsverfahren und einzelne Dateninseln erschwert worden. Künftig solle es jedoch einfacher werden, aus großen Datenmengen neues Wissen zu generieren.

Dabei sollen auch für die Entwicklung von künstlicher Intelligenz im Rahmen von Forschungsvorhaben Möglichkeiten der Datennutzung geöffnet werden. „Ich bin überzeugt, von einer guten und klar geregelten Einbindung der Forschung in die medizinische Versorgung profitieren unsere Krankenhäuser und damit vor allem die Patientinnen und Patienten in Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Gesundheitsstaatssekretärin Grimm.

Der Landesdatenschutzbeauftragte Schmidt betonte, es sei wichtig, dass die Patienten der Nutzung ihrer Daten zu Forschungszwecken informiert jederzeit voraussetzungslos widersprechen können „Nur unter diesen Voraussetzungen wird ein Widerspruchsrecht den Interessen der Patientinnen und Patienten hinreichend gerecht.“ Darüber hinaus mache man sich für hohe technische Standards für die Sicherheit der Patientendaten im Gesetzesentwurf stark.

Nur wenn die Patienten begründet darauf vertrauen könnten, dass ihre personenbezogenen Daten im Ein­klang mit den datenschutzrechtlichen und technischen Vorgaben verarbeitet werden, wachse auch ihre Be­reitschaft, Forschung zu unterstützen.

Die Reform war zum Thema geworden, nachdem Forschende der Universitätsmedizin Greifswald zu Jahres­beginn auf die Problemlage für die sichere Nutzung medizinscher Daten in der Forschung hingewiesen hatten.

Im Mai hatte Wissenschaftsministerin Martin deshalb zu einem Fachgespräch unter Beteiligung der Vorsitzen­den des Deutschen Ethikrates, Alena Buyx, des Landesdatenschutzbeauftragten Sebastian Schmidt und des Gesundheitsministeriums geladen. Die Ethikkommission an der beteiligten Universitätsmedizin soll vor der Verwendung von Daten ebenfalls einbezogen werden.

lau

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung