Monopolkommission gegen Vorhaltepauschalen mit der Gießkanne
Bonn – Die Monopolkommission hat sich bei der Debatte um die Krankenhausfinanzierung in einem Policy Brief dagegen ausgesprochen, den Kliniken Vorhaltepauschalen ohne Blick auf die regionalen Besonderheiten zu gewähren.
„Die Sicherstellung einer hochwertigen Krankenhausversorgung ist ein wichtiges und hochsensibles Thema. Es bedarf nun struktureller Lösungen, die auch den Qualitätswettbewerb erhalten“, sagte der Vorsitzende der Kommission, Jürgen Kühling.
Vorhaltepauschalen sollten deshalb zielgenau dort die Finanzierung von Krankenhäusern verbessern, wo sie zur Versorgungssicherung dringend nötig seien, betonte er.
Die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eingesetzte Regierungskommission hatte Anfang Dezember Vorschläge für einen weitgehenden Umbau der Krankenhausfinanzierung vorgelegt.
Darin schlagen die 17 Mitglieder der Kommission unter anderem vor, dass sich die Betriebskosten künftig aus zwei Säulen zusammensetzen: einer – nach Leistungsgruppen variierenden – Vorhaltepauschale und den leistungsabhängigen Fallpauschalen.
Die Monopolkommission fordert jetzt, die Vorhaltebudgets an die strukturbedingten und nicht beeinflussbaren Unterschiede in den regionalen Versorgungskosten zu knüpfen.
„Dadurch ließen sich gezielt solche Krankenhäuser besser stellen, die aufgrund der örtlichen Versorgungsstrukturen höhere Kosten aufweisen, aber zugleich die Versorgung sichern“, hieß es aus der Kommission. Die Regierung sollte dazu die notwendigen Ausgleichsfaktoren gutachterlich prüfen lassen.
Die Monopolkommission ist ein unabhängiges Beratungsgremium, das die Bundesregierung und andere zu den Themen Wettbewerbspolitik und Regulierung berät.
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