Neuer Kompromissvorschlag für Coronaimpfpflicht ab 60 Jahre

Berlin – In das Ringen um die Einführung einer allgemeinen Coronaimpfpflicht in Deutschland kommt Bewegung. Kurz vor der Abstimmung im Bundestag am Donnerstag verständigten sich die beiden Abgeordnetengruppen, die jeweils eigene Entwürfe dafür eingebracht haben, auf einen gemeinsamen Vorschlag für eine Pflicht zunächst für Menschen ab 60 Jahren.
Damit könnten die Chancen auf einen mehrheitsfähigen Kompromiss steigen. Die beiden Gruppen, denen Abgeordnete von SPD, Grünen und FDP angehören, riefen die Union gestern zur Unterstützung auf. Ärger gab es aber schon über die Reihenfolge, in der im Plenum überhaupt abgestimmt werden soll.
Die beiden Abgeordnetengruppen erklärten zu ihrer Verständigung: „Uns eint das Ziel einer guten Vorsorge durch eine möglichst hohe Grundimmunität aller Erwachsenen für den Herbst, denn so können wir eine Überforderung des Gesundheitssystems verhindern.“ An erster Stelle stünden Beratung und Überzeugung bisher ungeimpfter Menschen.
Zugleich solle „eine Impfnachweispflicht für alle Menschen ab dem Alter von 60 Jahren“ festgelegt werden, also der besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppe für schwere Coronaverläufe. Diese Pflicht muss demnach ab Oktober erfüllt sein – sie kann aber im Juni per Bundestagsbeschluss ausgesetzt werden, falls die Impfrate ausreichend gesteigert werden konnte.
Im Herbst soll der Bundestag angesichts der dann vorherrschenden Erkenntnisse und potenzieller Virusvarianten zudem entscheiden, „ob zusätzlich die Aktivierung der Impfnachweispflicht für Altersgruppen ab 18 Jahren greifen soll“.
Konkret handelt es sich zum einen um die Gruppe um SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese und den Grünen-Gesundheitsexperten Janosch Dahmen, die zunächst eine Impfpflicht ab 18 Jahren angestrebt hatte. Sie legte vorgestern schon einen Kompromiss für eine Pflicht ab 50 Jahren mit Option auf eine Ausweitung auf alle Erwachsenen vor.
Die zweite Gruppe um den FDP-Gesundheitspolitiker Andrew Ullmann hatte eine Beratungspflicht vorgeschlagen und dann eine mögliche Impfpflicht ab 50 Jahren. Über die Verständigung auf eine Pflicht ab 60 berichtete zunächst das Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Die Initiative, die ursprünglich eine Impfpflicht ab 18 Jahren erreichen wollte, wurde bisher von 237 Abgeordneten unterstützt. Darunter sind auch Bundeskanzler Olaf Scholz und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (beide SPD).
Die Gruppe für eine Impfpflicht ab 50 Jahren unterstützten zunächst 45 Parlamentarier. Lauterbach hatte schon vor Bekanntwerden des jüngsten Kompromisses betont: „Ich glaube nach wie vor daran, dass wir am Donnerstag die allgemeine Impfpflicht beschließen werden.“ Die Bereitschaft, einen vernünftigen Weg gegen eine drohende Coronawelle im Herbst zu gehen, sei bei den Abgeordneten vorhanden.
Vor der Entscheidung in der Sache muss der Bundestag aber wohl erst die Reihenfolge bei der Abstimmung über die vorliegenden Initiativen festlegen. SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich sagte, ausgehend von zwei Vorschlägen der Bundestagsverwaltung neige die SPD stark jenem zu, zuerst über die eingebrachten Anträge abzustimmen.
Dabei handelt es sich um einen Antrag einer Abgeordnetengruppe um FDP-Vize Wolfgang Kubicki und einen AfD-Antrag, die jeweils eine Impfpflicht ablehnen – sowie um einen Antrag der Union, der vorerst nur den Aufbau eines Impfregisters vorsieht.
Auch FDP-Fraktionschef Christian Dürr machte deutlich, dass zuerst über die Anträge abgestimmt werden solle. Damit würde über den nun verbleibenden einzigen Gesetzentwurf für eine Impfpflicht zum Schluss abgestimmt – dies könnte die Chancen erhöhen, dass manche Abgeordnete letztlich dafür stimmen, nachdem eigentlich von ihnen bevorzugte Initiativen zuvor keine Mehrheit bekommen haben.
Von der Union kamen scharfe Proteste gegen ein solches Verfahren. Fraktionschef Friedrich Merz (CDU) sagte, er wolle die Koalition ausdrücklich davor warnen, in der Reihenfolge der Abstimmungen „eine Manipulation vorzunehmen“. Fraktionsgeschäftsführer Thorsten Frei (CDU) sagte, es gebe in der Geschäftsordnung keine abschließenden Regelungen für solche Abstimmungen.
Zur parlamentarischen Tradition gehöre aber, dass zunächst über den weitestgehenden Antrag abgestimmt werde. Dies wäre jener für eine Impfpflicht, zuletzt wären dann die zwei vorliegenden Anträge gegen eine Impfpflicht an der Reihe.
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