Politik

Neues Mitteilungskonzept beim Neugeborenen­screening

  • Dienstag, 14. Januar 2025
/picture alliance, Stefan Sauer
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Berlin – Ab sofort gibt es beim Neugeborenenscreening auf seltene angeborene Erkrankungen – wie spinale Muskelatrophie (SMA) und Mukoviszidose – ein neues verbessertes Mitteilungskonzept für Eltern. Darauf hat heute der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hingewiesen.

Sichergestellt werden soll damit, dass auffälligen Screeningbefunden unverzüglich nachgegangen und bei Bedarf das Neugeborene schnellstmöglich weiterbetreut werden kann.

Dafür nimmt das Screeninglabor nun eine wichtige Rolle ein: Ist bei einem Neugeborenen das Ergebnis auffällig, müssen Laborärzte die Eltern von nun an direkt kontaktieren – innerhalb von maximal 72 Stunden. Sie begleiten diese auch bei weiteren Untersuchungen und vermitteln bei Bedarf an eine behandelnde spezialisierte Einrich­tung. Neu ist auch ein Erinnerungsmanagement für Eltern.

Den zugrundeliegenden Beschluss hatte der G-BA bereits im März 2024 gefasst. Nun sind die Vorbereitungen für die neuen Informationswege abgeschlossen. Die Versicherteninformationen zum erweiterten Neugeboren­en­screening und zum Screening auf Mukoviszidose stehen aktualisiert zur Verfügung.

Beim Screening auf angeborene Erkrankungen werden aus der Ferse des Neugeborenen am zweiten oder dritten Lebenstag – also in der Regel bei der zweiten Vorsorgeuntersuchung (U2) – einige Blutstropfen gewonnen und auf eine spezielle Filterpapierkarte gegeben. Diese Trockenblutkarte wird zur Analyse sofort zu einem Screeninglabor geschickt.

EB

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