Noch kein Gesetzentwurf zur Kostenübernahme bei Schwangerschaftsabbrüchen

Berlin – Die im schwarz-roten Koalitionsvertrag vereinbarte Ausweitung der Kostenübernahme bei Schwangerschaftsabbrüchen steht noch nicht vor der Umsetzung. Konkrete Gesetzesvorhaben seien dazu derzeit noch nicht spruchreif, sagte ein Sprecher des zuständigen Bundesgesundheitsministeriums (BMG).
Der Koalitionsvertrag sei aber Richtschnur für die Vorhaben des Ministeriums in dieser Wahlperiode, hieß es aus dem Ministerium. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte am vergangenen Freitag in der Sommerpressekonferenz betont, dass das, was im Koalitionsvertrag verabredet sei, kommen solle.
Ob die dort geplante Ausweitung der Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung bedeute, dass Schwangerschaftsabbrüche in den ersten zwölf Wochen straffrei werden müssten, könne er nicht abschließend beurteilen.
Er vermute aber, dass man für die weitere Kostenübernahme nicht den Paragrafen 218 im Strafgesetzbuch streichen müsse, so Merz. Die gescheiterte Kandidatin bei der Wahl zum Bundesverfassungsgericht, die Rechtswissenschaftlerin Frauke Brosius-Gersdorf, hatte das angedeutet.
Derzeit übernehmen Krankenkassen die Kosten für Abbrüche nur in Sozialfällen oder wenn der Schwangeren schwere gesundheitliche Schäden drohen sowie nach Sexualstraftaten wie Vergewaltigungen. Laut dem Strafrechtsparagrafen 218 sind Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland rechtswidrig.
In den ersten zwölf Wochen einer Schwangerschaft bleibt ein Abbruch aber straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt. Nicht rechtswidrig ist ein Eingriff aus medizinischen Gründen sowie nach einer Vergewaltigung.
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