Notfall, Digitales, Organspende, öffentliche Gesundheit: Bundesgesundheitsministerium mit vier Vorhaben im Bundeskabinett

Berlin – Das Bundeskabinett hat auf seiner morgigen Sitzung neben dem lang diskutierten Beschluss zum Haushalt für das Jahr 2025 auch vier Gesetze aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf der Tagesordnung.
Dabei soll es sich, wie aus Regierungskreisen zu hören ist, um das Notfallgesetz, das Gesetz zur Lebendorganspende sowie um das Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz handeln. Ebenfalls auf der Tagesordnung soll das „Gesetz zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit“ stehen, mit dem das Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM) gegründet werden soll.
Unter diesem Namen sollen die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und Teile des Robert-Koch-Institutes (RKI) zusammengefasst werden. Beim Notfallgesetz sollen wie im Referentenentwurf vorgesehen die Rolle der Terminservicestellen (TSS) gestärkt werden.
Aus Kreisen des Bundestags war zu hören, dass in dieses Gesetz eine Reform des Rettungsdienstes per Änderungsanträgen aus dem Parlament eingebracht werden soll. Dazu werden am kommenden Donnerstag Pläne in Berlin vorgestellt.
Im Laufe des heutigen Tages war noch nicht klar, ob auch das Apothekenreformgesetz, gegen das die Apotheker derzeit Sturm laufen, als fünftes Gesetz aus dem BMG auf der Tagesordnung der Kabinettssitzung stehen wird. Aus Regierungskreisen hieß es, dies müsse noch vom Bundesjustizministerium geprüft werden.
Die nächste Kabinettsitzung ist erst für den 21. August angesetzt. Nach der vorläufigen Tagesordnung, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, plant die Bundesregierung in der Sitzung auch ihre Antworten auf die Forderungen der Bundesländer zum Krankenhausversorgungsgesetz (KHVVG) sowie zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) zu veröffentlichen.
Dabei waren mehrere Forderungen aus der Sitzung des Bundesrates von Anfang Juli an die Regierung herangetragen worden. Darunter auch die Forderung, in das GVSG die Themen Gesundheitskioske, Primärversorgungszentren und Gesundheitsregionen wieder aufzunehmen.
Die Beratungen für die fünf Gesetze können im Bundestag allerdings frühestens Ende September beginnen: Traditionell ist die erste parlamentarische Woche im September (ab dem 9. September) die Haushaltswoche, in der die Abgeordneten erstmal den Haushalt für das Jahr 2025 debattieren.
In der folgenden Parlamentswoche (ab dem 23. September) ist bereits das KHVVG als öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss geplant.
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