Politik

Notfallreform am 17. Juli im Bundeskabinett

  • Freitag, 7. Juni 2024
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Berlin – Das Bundeskabinett soll die Reform der Notfallversorgung am 17. Juli beschließen. Das geht aus einer Kabinettsvorlage hervor, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt. Nach dem Beschluss der Bundesregierung kann das parlamentarische Verfahren starten.

Ein erster Referentenentwurf für die Notfallreform (NotfallGesetz) ist gestern bekannt geworden. Damit soll für alle Hilfesuchenden eine „bundesweit einheitliche und gleichwertige Notfallversorgung“ sichergestellt werden. Unter anderem sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet werden, durchgängig eine telemedizinische sowie eine aufsuchende Versorgung bereitzustellen. Dies soll insbesondere auch für die Versorgung von Kindern- und Jugendlichen gelten.

In dem Gesetzentwurf heißt es unter anderem, die Versorgungsbereiche vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste müssten besser vernetzt und aufeinander abgestimmt werden. Es gebe Defizite bei der effizienten Steuerung von Hilfesuchenden in die richtige Versorgungsebene, was oftmals zu Fehlsteuerung führe – die eine Überlastung von Akteuren insbesondere der Notaufnahmen und des Rettungsdienstes zur Folge haben könne.

Die bisherigen Aufgaben der Terminservicestelle im Bereich der Akutfallvermittlung sollen deshalb künftig sogenannte Akutleitstellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) wahrnehmen. Diese sollen mit den Rettungsleitstellen in einem „Gesundheitsleitsystem“ vernetzt werden, wobei eine digitale Fallübergabe mit medienbruchfreier Übermittlung bereits erhobener Daten wechselseitig möglich sein soll.

Allerdings gibt es bereits deutliche Kritik am Referentenentwurf. Das Vorhaben konterkariere die Bemühungen, das Gesundheitssystem effizienter zu machen, indem es in Klinik und Niederlassung überflüssige Doppelstrukturen schaffe und dabei ausblende, dass der bestehende Ärztemangel immer weniger Handlungsspielräume lasse, warnte etwa der Vorsitzende des Hartmannbundes, Klaus Reinhardt. Knapper werdenden Kapazitäten müssten sinnvoll aufeinander abgestimmt werden.

Weitere Themen und Gesetze auf der Agenda

Das Bundeskabinett beschäftigt sich am 19. Juni zudem mit einem Gesetz, das eine Verschärfung der Regeln für Lebensmittelwerbung für Kinder plant. Der Entwurf aus dem Bundesministerium für Ernähung und Landwirtschaft (BMEL) sieht einen höheren Schutz von Kindern vor Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt vor.

Zudem soll am 26. Juni ein Bericht der Bundesregierung zur zukunftssicheren Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung im Bundeskabinett vorgelegt werden. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte zuletzt die dringende Reform der Pflegefinanzierung angemahnt, aber gleichzeitig auch betont, dass dieses Vorhaben in dieser Legislaturperiode bis 2025 nicht mehr zu schaffen sei.

Ein weiteres Vorhaben aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) steht für den 3. Juli auf der Agenda. An diesem Tag soll das Gesetz zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit beschlossen werden. Damit sollen die rechtlichen Vorgaben für Anbieter von Praxisver­waltungssystemen (PVS) massiv verschärft werden.

Unter anderem soll ein reibungsloser Wechsel des PVS verbind­lich werden, Arztpraxen sollen einen Rechtsanspruch auf Schadenersatz erhalten, wenn ihnen dadurch Kosten entstehen. Künftig soll eine aufgewertete Gematik auch die Nutzerfreundlichkeit der PVS zertifizieren und Bußgelder gegen Anbieter von Diensten in der Telematikinfrastruktur (TI) verhängen können.

Darüber hinaus ist für die Kabinettssitzung am 17. Juli auch der Beschluss des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes mit Novellierungen der Regelungen zur Lebendorganspende vorgesehen.

cmk/aha

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