Ost-Ministerpräsidenten fordern Änderungen bei Krankenhausreform

Berlin/Chemnitz – Die fünf ostdeutschen Bundesländer sehen in den aktuellen Reformbemühungen beim Thema Krankenhaus noch erheblichen Korrekturbedarf. So müsse klargestellt werden, dass die Krankenhausplanung Ländersache bleibe und mit Länderöffnungsklauseln der Bedarf der medizinischen Versorgung vor Ort mit den Akteuren der Selbstverwaltung organisiert werden könne, heißt es in einem Beschluss der Regierungschefin und der Regierungschefs der ostdeutschen Länder. Der Beschluss wurde auf der diesjährigen Ost-Ministerpräsidentenkonferenz in Chemnitz gefasst.
Vor allem fordern die sechs Länder vom Bund einen Strukturfonds zur „Unterstützung des Transformationsprozesses“. Dabei müsse darauf geachtet werden, dass die Krankenhäuser schon vor dem Start der Reform finanziell stabilisiert würden, „um den Transformationsprozess aktiv gestalten und steuern zu können.“ Dazu zählen klare Regelungen für die künftige Finanzierung der Level-1i-Krankenhäuser oder Gesundheitszentren.
Für diese Grundversorgung benötige es aus Sicht der sechs Länder keine neuen Planungskriterien, sondern Finanzierungsregelungen, die die „Vorhaltekosten leistungsunabhängig und auskömmlich“ abbilden sollen. Die geplante leistungsunabhängige Vorhaltevergütung dürfe allerdings nicht aus den schon bestehenden Mitteln im System finanziert werden, dafür benötige es zusätzliches Geld.
Bei der geplanten Krankenhausreform sollten die Zuteilung der Leistungsgruppen in der Hand der Länder bleiben und sie an deren Entwicklung beteiligt werden. „Eine Zuordnung von Krankenhausstandorten zu definierten Leveln durch den Bund lehnen die Regierungschefin und Regierungschefs der ost-deutschen Länder ab“, heißt es weiter in dem Beschluss.
Auch beim Zeitplan des geplanten Gesetzgebungsprozesses sei „kritisch zu hinterfragen.“ Nach Aussagen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) soll die Krankenhausreform zum 1. Januar 2024 im Bundesgesetzblatt stehen, im Jahr 2024 müssen die Länder dann Planungen für die Zuordnung zu den Leistungsgruppen starten.
„Um rechtssichere Verwaltungsakte zu erlassen, bedarf es einer landesrechtlichen Rechtsgrundlage“, betonen die sechs Bundesländer. Daher sei es fraglich, ob in die komplexen Planungen, in die auch Überlegungen zur sektorübergreifenden Bedarfsplanung sowie die Notfallversorgung und andere Einrichtungen einbezogen werden müssen, zeitlich überhaupt bewältigt werden könnten.
Auch wollen die Ostdeutschen Länder in die geplante „Redaktionsgruppe“ für den Gesetzgebungsprozess aufgenommen werden. Nach Informationen des Deutschen Ärzteblattes, soll nach einer Einigung auf Eckpunkte am kommenden Donnerstag, über den Sommer hinweg ein entsprechendes Gesetz geschrieben werden.
Daran beteiligt werden soll eine Redaktionsgruppe aus derzeit drei Bundesländern: Nordrhein-Westfalen für die CDU-geführten Bundesländer, Hamburg für die SPD-Länder und Baden-Württemberg als Vorsitzland der Gesundheitsministerkonferenz.
Die Ost-Ministerpräsidenten fordern nun, dass bei der „Besetzung dieser Redaktionsgruppe die spezifischen Erfahrungen der ostdeutschen Flächenländer" einbezogen werden müssen. Derzeit werde diskutiert, ob Brandenburg oder Sachsen in diese Redaktionsgruppe aufgenommen werde, heißt es aus beteiligten Kreisen.
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