DIVI: Notfallmedizin muss als Leistungsgruppe berücksichtigt werden

Berlin – Die Notfallmedizin sollte in dreistufiger Unterteilung als Leistungsgruppe in die noch zu erstellende Liste der Krankenhausreform aufgenommen werden. Dafür spricht sich die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) aus.
„Innerhalb der DIVI weicht die Freude über den erreichten Kompromiss zwischen Bund und Ländern dem Unverständnis darüber, dass die Notfallmedizin als Leistungsgruppe weiterhin unbeachtet bleibt“, erklärte heute DIVI-Präsident Felix Walcher.
In dieser Form könne und dürfe das Reformvorhaben nicht umgesetzt werden, so der Direktor der Klinik für Unfallchirurgie des Universitätsklinikums Magdeburgs. Die stationäre Notfallmedizin stelle einen integralen Bestandteil einer jeden Krankenhausplanung dar, betonte Walcher.
Die Qualität der Leistungserbringung stehe in unmittelbarem Zusammenhang mit der Qualität der vorgehaltenen infrastrukturellen, apparativen und personellen Strukturen, wie auch der Menge der erbrachten Leistungen. So sei unbestritten, dass nicht in jedem Krankenhaus ein Maximum an Vorhaltung geleistet werden kann und auch muss. „Die Strukturen bedürfen deshalb zwingend einem dreistufigen System.“
Die DIVI verweist auch darauf, dass es aus fachlicher Sicht keinen Sinn mache, miteinander zusammenhängende Reformen zu planen „und dann schon bei der ersten Reform wesentliche Bestandteile, die für die nächsten Reformen wichtig sind, nicht zu berücksichtigen“.
„Entsprechend verweisen wir als Fachgesellschaft auf die bislang noch nicht im Fokus stehende 4. Empfehlung der Regierungskommission vom 15. Februar dieses Jahres zur Reform der Notfall- und Akutversorgung in Deutschland sowie die noch zu erwartenden Vorschläge für eine Reform für das Rettungswesen“, sagte Walcher. Diese würden in der aktuellen Debatte vollkommen außer Acht gelassen.
Dabei habe der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bereits eine Regelung zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern verabschiedet, welches inzwischen in der Praxis etabliert und Grundlage weiterer Strukturempfehlungen sei.
Das 3-Stufen-Modell für die intensivmedizinischen Versorgungsstufen in der Empfehlung der DIVI basiere auf dieser G-BA-Regelung. „Es wäre nur konsequent, diesen Weg weiterzugehen“, appellierte der DIVI-Präsident.
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