Politik

Pandemie: Ruf nach Entlastung von Pflegebedürftigen und Angehörigen

  • Mittwoch, 25. August 2021
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Berlin – Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, hat angesichts einer möglichen vierten Welle der Coronapandemie an die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen und pfle­genden Angehörige erinnert.

Fehler und Härten der Vergangenheit dürften sich so nicht wiederholen, forderte er. „Pflegende Angehö­rige waren durch die Reduzierung und Schließung von Betreuungsangeboten häufig auf sich allein ge­stellt und mussten in der Pandemie ohne professionelle Unterstützung große Herausforderungen meis­tern“, sagte Westerfellhaus.

In einem Positionspapier umreißt der Pflegebevollmächtigte Maßnahmen zur Entlastung von Pflegebe­dürftigen und Angehörigen. Demnach sollten Tages-, Kurzzeit- und Verhinderungspflege für Betroffene und pflegende Angehörige so weit wie möglich verfügbar bleiben.

Pflegebedürftige und pflegende Angehörige dürfen in der häuslichen Pflege nicht alleingelassen werden, so Westerfellhaus. Es sei nicht akzeptabel, wenn in stationären Pflegeeinrichtungen Besuche, gesell­schaftli­che Teilhabe und Selbstbestimmung durch übermäßige Einschränkungen erschwert würden.

„Die hohen Impfquoten gerade in stationären Pflegeeinrichtungen bieten dafür die Lösung“, sagte er und forderte die Verantwortlichen vor Ort in den Ländern und Einrichtungen auf, Coronaschutzmaßnahmen und Besuchs- und Teilhaberegelungen engmaschig auf ihre Notwendigkeit und Angemessenheit zu über­prüfen.

„Unabhängig von einer Pandemie ist erste und wichtigste Aufgabe aller Beteiligten, Selbstbestimmung, Teilhabe und Würde in der stationären und in der häuslichen Pflege zu verwirklichen. Daran müssen sich Politik, Kostenträger und Leistungserbringer jetzt und auch in Zukunft messen lassen“, betonte Wester­fellhaus.

Der Bevollmächtigte erinnerte daran, dass das Personal der Einrichtungen dazu Hilfe benötige. „Der Ar­beitsschutz muss auch und gerade in Zeiten einer Pandemie sichergestellt sein, etwa durch die Bevorra­tung von Schutzausrüstung, aber genauso durch Maßnahmen wie Supervision, Fortbildung sowie ein nie­derschwelliges Angebot von Sozialberatern, Seelsorgern oder Sozialarbeitern“, heißt es in dem Positions­papier.

hil

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