Politik

Pflege beklagt Umsetzung von Coronaprämie

  • Dienstag, 15. November 2022
/picture alliance, Frank Molter
/picture alliance, Frank Molter

Berlin – Der Bundesverband Pflegemanagement hat die Umsetzung des Coronabonus in der Pflege als katas­trophal beklagt. Die ohnehin mehr als angespannte Situation der beruflich Pflegenden habe sich mit der Aus­schüttung des Bonus weiter zugespitzt, erklärte der Verband heute in Berlin.

So seien vom Bundesgesundheitsminister keine klaren Auszahlungskriterien definiert worden; teilweise wür­den Beträge ausgezahlt, deren Höhe nicht nachvollzogen werden könne, heißt es.

„Diese nicht nur wahrgenommene, sondern faktische Ungleichbehandlung und Ungerechtigkeit führt in den Teams vor Ort zu Konflikten unter den Pflegenden selbst, aber auch zwischen Pflegefachpersonen und der Unternehmensleitung“, kritisiert der Verband, in dem Führungskräfte aus dem Bereich der Pflege zusammen­geschlossen sind.

„Im Ergebnis hat eine vermeintlich gut gemeinte Wertschätzung durch eine unprofessionelle Umsetzung zum endgültigen Bruch zwischen den Pflegenden und der Gesundheitspolitik in Deutschland geführt.“

Der Verband forderte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und die Pflegebevoll­mächtigte Claudia Moll (beide SPD) auf, klare Kriterien vorzugeben und einen einheitlichen Bonus an alle Pflegenden auszu­zahlen, die bisher nicht berücksichtigt wurden. Zudem müsse die Berufsgruppe der Pflegenden bei politischen Entscheidungen, die sie betreffen, stärker einbezogen werden.

Als Beispiele nennt der Verband, dass Pflegefachkräfte in Krankenhäusern einen Bonus erhalten – allerdings nur in jenen 837 Krankenhäusern, auf deren Intensivstationen im Jahr 2021 mindestens zehn Coronapatienten für jeweils mindestens 48 Stunden künstlich beatmet werden mussten. Krankenhäuser in denen Patienten hochaufwendig, aber ohne Beatmung versorgt wurden, fänden keine Berücksichtigung.

„Die vermeintliche, monetäre Wertschätzung berücksichtigt zudem ausschließlich Pflegefachpersonen. Pflege­hilfskräfte und Auszubildende, die wesentlich zur Sicherstellung einer qualitativen Versorgung beitragen und unmittelbar in die Versorgung von COVID-Patienten eingebunden sind, sind ausgeschlossen", kritisiert der Ver­band.

Die Auszahlung erfolge zudem nur an Pflegefachpersonen, die auf bettenführenden Stationen, welche dem DRG-System angeschlossen sind, arbeiten. „Mitarbeitende der Notfallversorgung, der Röntgenabteilungen und weiterer Funktionsdienste, die einen erheblichen Anteil an der Erstversorgung und Betreuung an COVID er­krankter Menschen leisten, werden nicht berücksichtigt.“ Ebenso erhielten Mitarbeitende von Langzeitpflege­einrichtungen, Tageskliniken und ambulanten Versorgungsstrukturen einen Bonus.

kna

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