Pflege: Bundesrat plädiert für mehr Bundesmittel

Berlin – Der Bund müsse sich stärker als bislang geplant mit Steuermitteln an der Sozialen Pflegeversicherung beteiligen. Dies forderte heute der Bundesrat anlässlich der Befassung mit dem Entwurf für das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz.
In ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf verlangen die Bundesländer unter anderem, dass der Bund künftig Zuschüsse zum Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung leistet.
Zudem bittet der Bundesrat darum, dass der Bund die Leistungsausgaben beziehungsweise Beitragszahlungen für die beitragsfreie Familienversicherung und die Beitragsfreiheit bei Mutterschafts- und Elterngeldbezug regelmäßig quantifiziert und in dieser Höhe jährlich als finanziellen Zuschuss aus dem Bundeshaushalt dem Ausgleichsfonds zuführt.
Auch die Leistungsausgaben für Rentenversicherungsbeiträge für häusliche Pflegepersonen sowie für das Pflegeunterstützungsgeld sollen laut der Länderkammer durch Bundesmittel finanziert werden. Die Länderkammer fordert schließlich auch, die Pflegehilfsmittelpauschale zu erhöhen.
Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet, die eine Gegenäußerung dazu verfasst und dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Verabschiedet dieser das Gesetz, so befasst sich der Bundesrat noch einmal abschließend damit.
Umfassende Nachbesserungen am Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz hatten vorgestern auch etliche Verbände und Pflegeexperten im Rahmen einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages angemahnt.
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