Pflegeheime sollen 2021 an Telematikinfrastruktur angeschlossen werden

Berlin – Ab dem kommenden Jahr soll die Pflege schrittweise an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen werden. Das erklärte Martin Heisch, Strategischer Produktmanager der Gematik, gestern auf dem virtuellen Pflegeforum der Gematik.
„Der Gesetzgeber hat uns im Digitale-Versorgungs-Gesetz, DVG, den Auftrag gegeben, die Voraussetzungen für die Anbindung der Pflege an die TI zu schaffen“, sagte Heisch. Dabei sei die Teilnahme für die Pflegeeinrichtungen freiwillig.
Das Ziel sei es, die Einrichtungen mit einer Institutskarte auszustatten, über die sie sich an die TI andocken können. „Mitte dieses Jahres haben wir dafür die spezifikatorische Grundlage geschaffen“, so Heisch.
Derzeit werde in Nordrhein-Westfalen (NRW) ein elektronisches Gesundheitsberuferegister (eGBR) aufgebaut, das voraussichtlich ab Mitte des kommenden Jahres die ersten Karten ausgebe. Dort würden dann auch Heilberufsausweise für Pflegende und andere Gesundheitsberufe produziert.
Gesundheitsberuferegister startet 2021
„Der operative Start des elektronischen Gesundheitsberuferegisters soll 2021 erfolgen“, erklärt das Gesundheitsministerium von NRW auf Anfrage des Deutschen Ärzteblatts. Dieser Startzeitraum ergebe sich indirekt aus den im DVG und im Patientendaten-Schutz-Gesetz festgelegten Fristen zur Anbindung der Pflege sowie im Weiteren der Hebammen und Physiotherapeuten an die Telematikinfrastruktur.
„Voraussetzung zur Anbindung dieser Berufsgruppen ist die Ausgabe eines entsprechenden elektronischen Heilberufsausweises“, so das Ministerium. „Dies soll deutschlandweit zentral über das eGBR in Nordrhein-Westfalen erfolgen.“
„Pflegeheime haben die Möglichkeit, direkt an die TI angeschlossen zu werden, wenn ihre Institutskarte vorliegt“, sagte Heisch. „Wir gehen davon aus, dass jedes Pflegeheim dabei ein Primärsystem ihres Softwareherstellers hat, mit der ein Zugang zur TI ermöglicht wird. Die Institutionskarte ist dabei der Eintrittsschlüssel.“ Bislang gebe es 30 Anbieter, die dieses Basisset als Komplettpaket anböten.
„Der personenbezogene Heilberufsausweis ist für diesen ersten Schritt nicht zwingend notwendig“, erklärte Heisch. „Er wird im Laufe der Zeit notwendig werden, weil Komponenten mit Signaturfunktion für Überleitungsberichte oder Abrechnungen dazukommen.“
Im Januar nächsten Jahres ist Heisch zufolge der Rollout der elektronischen Patientenakte (ePA) als erste große Versichertenanwendung vorgesehen. Mitte des Jahres solle dann das elektronische Rezept ins Feld gebracht werden. „Auf der Roadmap steht dabei auch, dass die Pflegekräfte oder auch Physiotherapeuten Zugang zur elektronischen Verordnung erhalten“, sagte Heisch.
Pflegeheime begrüßen Anschluss an die TI
„Unsere Einrichtungen haben großes Interesse an dem Anschluss an die TI“, erklärte der Geschäftsführer des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), Herbert Mauel, auf dem Pflegeform der Gematik. Im Fokus stehe dabei unter anderem die Möglichkeit, komplett digital abrechnen zu können.
Als wenig zielführend erachtet er, dass der Versicherte entscheiden kann, welche Daten die ePA enthält. „Wenn der Patient entscheidet, dass wir nur sehen, was der Augenarzt verordnet hat, aber nicht, was der Internist verordnet hat, haben wir ein Problem“, sagte Mauel. „Denn wir wollen keine doppelten Prozesse führen. Wir sind darauf angewiesen, vollständige Informationen zu erhalten.“
„Wir begrüßen den Anschluss der Pflege an die TI und verbinden ihn mit hohen Erwartung im Hinblick auf Potenziale und Effizienzgewinne“, sagte auch Gerhard Timm, Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW).
„Der Anschluss der Pflegeheime an die Telematikinfrastruktur bietet ein hohes Potenzial zur Entbürokratisierung und zur Verbesserung der Versorgung.“ Die Einbindung der Pflege müsse allerdings zeitnah positive Effekte zeitigen, sonst könnten Frustration und Ablehnung die Folge sein.
Timm forderte in diesem Zusammenhang, dass die pflegerischen Daten nicht erst in der dritten Ausbaustufe der ePA am 1. Januar 2023 verfügbar sein sollten. „Wir halten das für zu spät und plädieren für eine Einführung zum 1. Januar 2022“, meinte er.
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