Schnelle Finanzhilfe, grundlegende Reformen: Kliniken sehen Handlungsbedarf

Hamburg – Die Krankenhäuser in Hamburg sind – wie derzeit in vielen Teilen Deutschlands – besorgt über die weitere Finanzlage der Einrichtungen. Die Hamburgische Krankenhausgesellschaft (HKG) betonte anlässlich ihres Krankenhaustages, dass es sowohl einen dringenden kurzfristiger Handlungsbedarf als auch einen grundsätzlichen Reformbedarf des Finanzierungssystems gibt.
Als Sofortmaßnahme sei schnellstmöglich ein gesetzlicher Zuschlag zum Inflationsausgleich notwendig, hieß es. Mittelfristig sollten mit der im Koalitionsvertrag angekündigten Krankenhausreform grundlegende Änderungen des Finanzierungssystems vorgenommen werden.
Aus Sicht der Krankenhäuser müssen dabei in erster Linie Lösungen für die großen Kostenblöcke Personal und Investitionen gefunden werden. Die Unterfinanzierung dieser Bereiche in der Vergangenheit habe maßgeblich den heutigen Fachkräftemangel mit verursacht, so der Vorwurf der HKG.
„Dem Fachkräftemangel kann langfristig nur entgegengewirkt werden, wenn die Arbeitsbedingungen stimmen und ausreichend Personal vorhanden ist. Voraussetzung hierfür ist eine Finanzierungssicherheit für dieses Personal“, sagte Joachim Gemmel, erster Vorsitzender der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft.
Die HKG schlägt vor, dass die Kosten für das betriebsnotwendige Personal aller Berufsgruppen einschließlich der Pflege sowie weitere Fixkosten als Vorhaltekosten betrachtet werden sollten. Diese sollten durch ein garantiertes Grundbudget finanziert werden.
Der leistungsbezogene Finanzierungsanteil wäre weiterhin durch eine anteilige diagnosebezogene Fallpauschale zu vergüten, hieß es. Darüber hinaus müsse eine regelhafte Anpassung des Personalkostenblocks im Zeitverlauf an die aktuelle Tarifentwicklung gewährleistet sein.
Kritik übte die HKG an der mangelnden Investitionskostenfinanzierung der Länder. Den Kliniken verbleibe Jahr für Jahr eine Eigenbeteiligung, in jedem Land unterschiedlich hoch, bundesweit von 3,2 Milliarden Euro pro Jahr, in Hamburg von 65 Millionen Euro pro Jahr. Dies könnten Krankenhäuser nur durch Querfinanzierung aus den ohnehin schon defizitären Betriebserlösen leisten.
Ohne eine Lösung für eine verlässliche Investitionsfinanzierung in betriebswirtschaftlich notwendiger Höhe von rund acht Prozent des Umsatzes wird eine Krankenhausreform nach Angaben der HKG nicht langfristig erfolgreich sein können. „Möglicherweise kann diese Lücke nur durch eine zusätzliche Finanzierungsquelle in einer zwischen Bund und Ländern geteilten Verantwortung geschlossen werden.“
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