Sicherstellungsgesetz soll Bevölkerungsschutz bei Wetterextremen gewährleisten

Berlin – Mit einem Gesundheitssicherstellungsgesetz soll der medizinische Bevölkerungsschutz künftig auch bei intensiven und großflächigen Wetterextremen gewährleistet werden. Dies bekräftigte gestern Janosch Dahmen (Grüne), Sprecher für Gesundheitspolitik der Grünen-Bundestagsfraktion, im Rahmen einer Fachveranstaltung.
Da man damit rechnen müsse, dass die Frequenz, Intensität und Flächigkeit von wetterbedingten Extremereignissen in Zukunft weiter zunehme, stelle ein solches Gesetz einen „ganz entscheidenden Punkt“ dar, so Dahmen.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) und das Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) würden gemeinsam daran arbeiten. Er hoffe, dass sich der Bundestag noch in dieser Legislatur abschließend damit befassen könne.
Um etwa bei Schadensereignissen adäquat auf große Ausfälle im Stromnetz reagieren zu können, müssten Festlegungen dazu erfolgen, wie regelmäßig geübt werden solle, wo welche Reserven vorgehalten würden und wer für die Identifikation und Ansprache vulnerabler Gruppen zuständig sei.
Aus seiner Sicht müssten auch zivile Spontanhelfer noch stärker einbezogen werden, etwa durch entsprechende Übungen und koordinierende Strukturen. Die geplante Notfallreform stelle ebenfalls einen Teil des Lösungspaketes dar, um die Gesundheitsversorgung resilienter zu machen, so Dahmen.
Tom Malysch vom Universitätsklinikum Brandenburg an der Havel sprach sich für einen größeren Aufschlag beim Thema medizinischer Katastrophenschutz aus. So seien etwa Krankenhäuser auf kurze Stromausfälle vorbereitet, aber bei Großereignissen seien zwingend „andere Planungen und Strukturen“ notwendig.
Nach seiner Wahrnehmung gebe es insbesondere auf kommunaler Ebene wenig entsprechende Vorbereitung – weshalb er für „bundeweite Standards mit regionaler Ausgestaltung“ plädiere.
Mehr Verbindlichkeit bei Resilienz und Katastrophenschutzvorbereitung forderte auch Julia Höller (Grüne). Angesichts des Klimawandels und anderen Faktoren sei dies kein „nice-to-have“, sondern eine Notwendigkeit.
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