Politik

Sozialversicherung: Institut schlägt Ende der beitragsfreien Mitversicherung vor

  • Freitag, 16. August 2024
/picture alliance, CHROMORANGE, Christian Ohde
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München – Der Wegfall der Steuerklassen III und V könnte zu einer Beschäftigung von 67.000 Vollzeitstellen führen. Das haben Experten vom Münchener Ifo-Institut berechnet.

Der heute veröffentlichten Analyse zufolge schlummern in weiteren Reformen im Steuer- und Sozialsystem noch weitere Potenziale, um die Beschäftigung zu erhöhen. „Durch Fehlanreize vor allem für Frauen und Ältere liegen bislang erhebliche Erwerbspotenziale brach“, bemängeln die Experten.

Die Bundesregierung hatte die Abschaffung der Steuerklassen III und V für Verheiratete Ende Juli beschlossen. Die Reform gilt als Ersatz für eine Abschaffung des seit langem kritisierten Ehegattensplittings.

Die Ehepartner werden künftig anhand ihres individuellen Arbeitslohns besteuert, um die Lohnsteuerbelas­tung gerechter zu verteilen. Das Ifo-Institut spricht sich darüber hinaus für weitere Änderungen aus.

„Das Steuer- und Abgabensystem in Deutschland kann definitiv so umgebaut werden, dass der Arbeitskräfte­mangel gemildert wird“, erklärte Volker Meier vom Ifo.

Als mögliche Maßnahmen werden ein Übergang vom Ehegattensplitting zu einem Familiensplitting, ein Ende der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und höhere Rentenabschläge bei Frührentnern genannt.

Potenzial steckt den Experten zufolge auch im Ausbau der Kinderbetreuung, vor allem in westdeutschen Großstädten, wo es am meisten an Kita-Plätzen mangelt. Auch die Abschaffung der Rente mit 63 wird genannt.

Den größten Beschäftigungsschub hätte der Untersuchung zufolge aber eine Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters von 67 auf 69 Jahre. Laut Ifo könnten all diese Reformen 1,2 Millionen Vollzeitstellen bringen.

„Angesichts des Alterungsschubs und des Arbeitskräftemangels muss unser Steuer- und Sozialsystem kon­se­quent Erwerbstätigkeit belohnen“, erklärte Meier. „Dabei kommt es auf jeden Beschäftigungsanreiz an: Ob Einstieg in die Erwerbstätigkeit, einige Wochenstunden mehr in der Teilzeitarbeit oder längeres, weil attraktiveres Arbeiten zur Rente hin – jede Wochenarbeitsstunde mehr zählt.“

afp

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