Politik

Staatsregierung will Akten zur Pandemie nicht offenlegen

  • Montag, 22. April 2024
/andranik123, stock.adobe.com
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München – Zur Aufarbeitung der Pandemie und der Maßnahmen ist die bayerische Staatsregierung bislang nicht zu einer weiteren Offenlegung von Dokumenten bereit. Nach hiesiger Auffassung sei „klar, dass die Staatsregierung für eine weitere Offenlegung von Dokumenten keinen Anlass sieht“, heißt es in einer aktu­ellen Antwort des Gesundheitsministeriums auf Anfrage der SPD-Fraktion im bayerischen Landtag.

SPD-Fraktionschef Florian von Brunn hatte die Staatsregierung gebeten, „die einschlägigen Akten des Kabi­netts, des Gesundheitsministeriums und des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit offen­zulegen“.

Auch mit Blick auf die in der Pandemie zeitweise gültigen Auflagen für Schulen bedarf es aus Sicht des Ministeriums keinerlei nachträgliche Aufarbeitung: „In der Coronapandemie stand der Schutz von Leib und Leben an oberster Stelle. Daher waren aus damaliger Sicht auch die Kita- und Schulschließungen bzw. der Wechselunterricht an den Schulen angemessen und verhältnismäßig“, hieß es.

Das Ministerium verweist in dem Kontext explizit auch auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den entsprechenden Anordnungen. Von Brunn sieht das als Fehler an und plädiert für Transparenz. „Über Corona in vernünftiger und einfühlender Weise nachzudenken, ist für uns als Gesellschaft wichtig. Nur so können wir Gräben wieder beseitigen, aus Fehlern lernen und uns richtige Entscheidungen für die Zukunft merken“, sagte er.

Auch in Bayern wäre eine Kommission gut, bestehend aus Wissenschaftlern und Vertretern der Politik, ergänzt durch einen Bürgerrat. „Dass die Regierung Söder sich jetzt weigert, die Akten zu öffnen und alle Maßnahmen immer noch für richtig erklärt, ist da unverständlich.“

Die Staatsregierung in Bayern verwies ihrerseits auf die Transparenz bei der Festlegung der Coronaverord­nungen in einem demokratisch legitimierten Verfahren: „Der Landtag war in die Entscheidungen eingebunden und hat die Maßnahmen der Staatsregierung mit großen Mehrheiten unterstützt. Die Gesetzes- und Verord­nungsregelungen sind jeweils ausführlich amtlich begründet und öffentlich breit kommuniziert worden.“

Zudem seien die getroffenen Maßnahmen in einer Vielzahl von Gerichtsverfahren vor allem auf ihre Verhält­nismäßigkeit intensiv überprüft und in der deutlich überwiegenden Zahl als rechtmäßig bestätigt worden.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende betonte, dass er davon ausgehe, dass Entscheidungen in der Pandemie definitiv nicht leichtfertig getroffen worden seien. „Klar ist: Niemand von den damaligen Entscheidungsträgern wollte der Bevölkerung schaden, sondern die Menschen sollten geschützt werden.“

Dennoch hätten viele Kinder und Jugendliche durch die langen Schulschließungen psychische Probleme da­vongetragen, gerade Familien mit Kindern seien stark belastet gewesen. „Jetzt zu sagen, dass die Schließun­gen in dieser Form völlig richtig waren, halte ich für nicht gut.“

Von Brunn verwies in dem Kontext auf die Bundesregierung in Berlin: „Der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hält die langen Schulschließungen im Nachhinein für einen Fehler und fordert ebenso wie viele seiner Kabinettskollegen eine Aufarbeitung.“

Gestern ergänzte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums, Bayern habe aus den Erfahrungen der Vergan­gen­heit gelernt und gehandelt, um sich für künftige Pandemien zu wappnen.

„Es ist unbestritten, dass die Maßnahmen der Bevölkerung viel abverlangt haben – die Coronapandemie war aber eine bis zu diesem Zeitpunkt nie dagewesene Herausforderung. Rückblickende Schuldzuweisungen verkennen die damalige Situation völlig.“

Klar sei aber auch: Bei Infektionsgeschehen sei verstärkt auf jedwede Belastungen für Kinder zu achten – etwa wenn es um Kita- und Schulschließungen gehe.

dpa

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