Stärkung der Laienreanimationsquote wird kein Bestandteil im Herzgesetz

Berlin – Die Bundesregierung will Maßnahmen zur Stärkung der Laienreanimationsquote nicht ins Gesunde-Herz-Gesetz aufnehmen. Dies geht aus einer Antwort des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) auf eine Einzelanfrage des Bundestagsabgeordneten Stephan Pilsinger (CSU) hervor, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.
Die Bundesregierung gibt an, derzeit gesetzliche Möglichkeiten zur Verbesserung der Laienreanimation auf Bundesebene zu prüfen und verweist auf die Regierungskommission Krankenhaus, die zur Stärkung der Laienreanimationsquote bereits verschiedene Instrumente vorgeschlagen hat.
Um die allgemeine Gesundheitskompetenz zu stärken, empfiehlt die Regierungskommission in ihrer neunten Stellungnahme, dass Erste-Hilfe-Kurse in Grund- und weiterführenden Schulen sowie am Arbeitsplatz angeboten werden und verpflichtend sind. Des Weiteren sollen Ersthelfer-Apps und öffentlich zugängliche Defibrillatoren flächendeckend eingeführt werden.
Die Empfehlungen dürften jedoch in erster Linie in die Zuständigkeit der Länder fallen. Einige Regierungen prüfen derweil, wie sie die Laienreanimation in ihrem Bundesland stärken können. In Niedersachsen könnte die Wiederbelebung schon 2026 auf dem Lehrplan stehen.
In dem Antwortschreiben an Pilsinger betont BMG-Staatssekretärin Sabine Dittmar, dass der Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode ein Maßnahmenpaket zur Wiederbelebung vorsieht.
Verwiesen wird zudem auf das Nationale Aktionsbündnis Wiederbelebung, das maßgeblich zur Stärkung der Laienreanimationsquote in Deutschland beitrage und deren Aktivitäten von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) koordiniert würden.
Pilsinger reichen die Bestrebungen der Bundesregierung nicht aus. „Das sogenannte „Gesundes-Herz-Gesetz“ der Ampel wäre dafür der richtige Anknüpfungspunkt“, sagte er dem Deutschen Ärzteblatt.
„Statt hier das Heft in die Hand zu nehmen, verweist die Bundesregierung auf ein – wenn auch sehr unterstützenswertes – nicht staatliches Aktionsbündnis und wehrt jede Gesetzesinitiative mit Verweis auf die Länder ab. Da kann man nur Herzrasen bekommen“, so Pilsinger.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: